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Fast ein Fünftel der Eisproben beanstandet

Das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit hat bei 37 Bündner und Glarner Betrieben die mikrobielle Beschaffenheit von Eis kontrolliert. Fast ein Fünftel der Proben musste beanstandet werden.

Südostschweiz
11.10.22 - 15:15 Uhr
Leben & Freizeit
Nicht immer einwandfrei: Nicht nur Essen und Trinken, sondern auch Eis unterliegt genauen Qualitätsbestimmungen.
Nicht immer einwandfrei: Nicht nur Essen und Trinken, sondern auch Eis unterliegt genauen Qualitätsbestimmungen.
Pressebild

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit verschaffte sich im ersten Halbjahr einen Überblick über die mikrobielle Beschaffenheit von Eis, welches Lebensmitteln oder Getränken zugesetzt wird oder das mit Lebensmitteln zum Zwecke der Kühlung in Berührung kommt.

Wie es in einer Medienmitteilung des Kantons Glarus heisst, haben die Lebensmittelkontrolleure 37 Eisproben von Bündner und Glarner Lebensmittelbetrieben amtlich erhoben. «Bei den Betrieben handelte es sich zumeist um Restaurants und Bars, aber auch eine Metzgerei war mit dabei», heisst es. Die Proben seien kurz darauf im Mikrobiologielabor untersucht worden.

«Bei den Betrieben handelte es sich zumeist um Restaurants und Bars, aber auch eine Metzgerei war mit dabei.»

– Zitiert aus Medienmitteilung

Fast ein Fünftel aller Proben musste beanstandet werden. Insgesamt 7 von den 37 Proben sind wegen einer unerwünschten mikrobiellen Kontamination mit Fäkalkeimen aufgefallen. Zwei davon stammten aus Glarner Betrieben, wo insgesamt fünf Proben genommen wurden. Fünf stammten aus Graubünden.

Die Verantwortlichen der betroffenen Betriebe seien aufgefordert worden, die Herstellung und Aufbewahrung der Eiswürfel oder des Crush-Ices kritisch zu hinterfragen und Verbesserungsmassnahmen einzuleiten. (red)

Eiswürfel oder Crush-Ice wird verwendet, um verpackte und unverpackte Lebensmittel zu kühlen. Auch bei diversen Verarbeitungsschritten wird Lebensmitteln Eis zugesetzt wie zum Beispiel bei der Herstellung von Fleischbrät. Ebenso wird Getränken Eis zugegeben, um diese auf einer erfrischenden Temperatur zu halten. Eis in direktem Kontakt mit Lebensmitteln muss die Hygieneanforderungen der eidgenössischen Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung erfüllen, damit es zu keinen unerwünschten Kontaminationen kommt.

(red)

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Leider gibt es immer Gastronomie Betriebe die nicht immer genau bei der Hygiene hinschauen, für das werden unsere Betriebe kontrolliert und das ist auch gut. Was nicht gut ist das dieses Amt negativ Schlagzeilen verbreitet. Wir Holländer Landquart sowie die meisten unserer Arbeitskollegen geben unser bestes vorschriftsgemäß unsere Arbeit umzusetzen. Wir würden uns wünschen positive Nachrichten zu bekommen und das sind mit Sicherheit mehr als immer nur die schlechten.

SO-Reporter

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