Neu müssen Bauern das Berufskraut ausmerzen
Das Einjährige Berufskraut muss seit diesem Jahr auf Landwirtschaftsflächen zurückgedrängt werden – sonst werden die Direktzahlungen gekürzt. Auch für die RhB hat die Bekämpfung oberste Priorität.
Das Einjährige Berufskraut muss seit diesem Jahr auf Landwirtschaftsflächen zurückgedrängt werden – sonst werden die Direktzahlungen gekürzt. Auch für die RhB hat die Bekämpfung oberste Priorität.
20.07.21 - 04:30 Uhr
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