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Kanton kann Wolfsrudel jetzt rascher regulieren

Neu dürfen Wolfsrudel schon nach zehn Nutztierrissen reguliert werden. Auch für Einzelwölfe gilt eine tiefere Schadenschwelle. Das hat der Bundesrat am Mittwoch mit der revidierten Jagdverordnung festgelegt.

Ursina
Straub
01.07.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit

Bereits ab 15. Juli gilt die revidierte Jagdverordnung, die der Bundesrat am Mittwoch genehmigt hat – also rechtzeitig auf die Alpsaison. Die neue Verordnung erlaubt es den Kantonen, rascher in Wolfbestände einzugreifen. Neu dürfen Wolfsrudel nämlich bereits reguliert werden, nachdem sie zehn Schafe oder Ziegen gerissen haben. Bislang waren es 15 gerissene Tiere. Angerechnet werden wie bisher Nutztierrisse aus geschützten Herden.

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