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Es war Fahrlässigkeit

Ein aufsehenerregender Brand vom Sommer in Oberurnen ist auf Unvorsichtigkeit zurückzuführen.

Daniel
Fischli
12.02.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Hoher Sachschaden: Die herbeigeeilte Feuerwehr kann im Sommer 2020 Schuppen und Fahrzeuge nicht mehr retten. Bild Margrit Neeracher
Hoher Sachschaden: Die herbeigeeilte Feuerwehr kann im Sommer 2020 Schuppen und Fahrzeuge nicht mehr retten. Bild Margrit Neeracher

Am Nachmittag des 16. Juli im vergangenen Jahr brannte oberhalb von Oberurnen bei einem Bergheimet ein Schuppen komplett nieder. Der Brand sorgte damals für einiges Aufsehen, war doch die schwarze Rauchsäule weitherum zu sehen. Da die Zufahrt für die Feuerwehr nicht ganz einfach war, entschloss man sich, Helikopter für die Löscharbeiten aufzubieten. Sie sollten dafür sorgen, dass das Feuer nicht auf den Wald übergreift. Verletzt wurde damals niemand.

Nun steht fest, dass der Brand auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Wie aus einem Strafbefehl der Glarner Staatsanwaltschaft hervorgeht, hat eine Bewohnerin im Freien einen Stapel Karton angezündet und nach dem ersten Niederbrennen die Feuerstelle für ein paar Minuten unbeaufsichtigt gelassen. Der etwa drei Meter entfernte Schuppen fing dann durch verfrachtete Glut Feuer.

Zum Schaden kommt Busse

Als die Frau das Feuer bemerkte, alarmierte sie die Feuerwehr und brachte noch ein landwirtschaftliches Fahrzeug und zwei E-Bikes in Sicherheit, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Der Schuppen war nicht mehr zu retten und ein zweites landwirtschaftliches Fahrzeug, das sich noch darin befand, wurde ebenfalls ein Raub der Flammen. Dies erklärt die hohe Schadensumme von über 100 000 Franken.

Die Frau wird nun von der Staatsanwaltschaft wegen der «fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst» und wegen der Übertretung der Umweltschutzgesetzgebung gebüsst. Sie habe sorgfaltspflichtwidrig ein ungesichertes Feuer mit leicht brennbarem Material entfacht. Dies in einem geringen Abstand zu einem hölzernen Gebäude, von dem sie wusste, dass sich darin zudem Gebinde mit Benzin und Öl befanden. Deshalb der schwarze Rauch.

Weiter habe sie das Feuer verlassen, als es noch brannte. Aufgrund ihrer Lebenserfahrung habe sie davon ausgehen können, dass der Schuppen in Brand geraten könnte, so die Staatsanwaltschaft. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos

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