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Wie man das Homeoffice in der Steuererklärung abzieht

Bis Ende März muss die Steuererklärung abgegeben werden. Mit diesen Tipps können Sie sogar das Homeoffice von den Steuern abziehen.

Südostschweiz
29.01.21 - 04:30 Uhr
Aus dem Leben

Im Februar flattern die Steuererklärungen 2020 in die Glarner Haushalte und Büros. Die Steuerverwaltung erklärt dazu unter anderem, wie man Berufskosten angibt, wenn man im Homeoffice arbeitet.

Unselbstständig Erwerbende können demnach ihre Berufskosten wie zum Beispiel Fahrkosten oder das Essen auswärts bei coronabedingtem Homeoffice und Benützung eines privaten Arbeitszimmers so geltend machen, wie wenn sie ohne Covid-19-Massnahmen angefallen wären. Im Gegenzug sind Abzüge für Homeoffice-Kosten ausgeschlossen, so die Steuerverwaltung in einer Mitteilung.

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