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Verwaltungsgericht sagt: Roter Pass wurde zurecht verweigert

Die Gemeinde Glarus Nord darf einem Mann die Einbürgerung verweigern, hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Einbürgerungskommission hatte ihm mangelnde Integration und fundamentalistische Ansätze attestiert.

Südostschweiz
17.10.20 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Die Einbürgerungskomission von Glarus Nord lehnte ein Einbürgerungsgesuch ab, zu Recht wie das Verwaltungsgericht nun entschieden hat.
Die Einbürgerungskomission von Glarus Nord lehnte ein Einbürgerungsgesuch ab, zu Recht wie das Verwaltungsgericht nun entschieden hat.
SYMBOLBILD/OLIVIA AEBLI-ITEM

Die Vorwürfe an die Schweizermacher sind happig: Sein Einbürgerungsverfahren sei ein behördliches Trauerspiel. Er habe sich Dinge gefallen lassen müssen, die in einem integren, rechtsstaatlichen Verfahren keinen Platz hätten. Und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und Ablehnungsgründe seien teils frei erfunden. So wehrt sich ein einbürgerungswilliger Ausländer vor dem Glarner Verwaltungsgericht gegen den negativen Entscheid der Einbürgerungskommission von Glarus Nord. Die Kommission hatte das Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Die Schweizermacher fanden, er sei mangelhaft integriert und habe «fundamentalistische Ansätze». Der Kanton bestätigte das Verdikt der Kommission als nächste Instanz, bevor der Fall vors Verwaltungsgericht kam.

Fordernd aufgetreten

Auf den ersten Blick erfüllt der Kläger viele Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Er kam als Kleinkind in die Schweiz, ging hier zur Schule und spricht einwandfrei deutsch. Den Lebensunterhalt für sich und seine Familie bestreitet er selber, Einträge im Strafregister hat er auch keine. Sich selber stellt er dem Gericht gegenüber so dar: Er sei überall willkommen, werde als Schweizer wahrgenommen, sei umgänglich, arbeitsam, sparsam, anständig, hilfsbereit und konfliktfrei.

Trotzdem wurde ihm der Schweizer Pass verwehrt. Offenbar machte er beim Einbürgerungsgespräch auf die Kommissionsmitglieder einen weniger guten Eindruck. Er sei sehr fordernd aufgetreten und habe mit Nachdruck die Auffassung vertreten, er habe einen Anspruch auf seine Einbürgerung, brachte die Behörde vor Gericht vor. Dass er den Integrationsbericht als Lüge darstelle, finde die Kommission «befremdlich».

Im Gegenzug wirft sie ihm vor, er sei nicht immer ehrlich aufgetreten: Während des Einbürgerungsgesprächs habe er mit seinen Kindern nur in seiner Muttersprache gesprochen. Dabei hatte er behauptet, er spreche mit diesen Deutsch. Es sei fraglich, ob er die Integration seiner Ehefrau fördere, da es ihm gleichgültig sei, ob sie Schweizerin werden möchte oder nicht. Es sei zudem unklar, was seine Ehefrau dazu bewege, ein Kopftuch in der Art zu tragen, wie sie es tue. Genauer geht das Urteil aber nicht darauf ein. Gleich wie auch die angeblichen «fundamentalistischen Ansätze» nicht weiter ausgeführt werden, welche Mitgrund für die Ablehnung des Gesuchs gewesen sein sollen. Zum Verhängnis wurde ihm auch die Landsgemeinde: Hier hatte er keine Ahnung, über welche Geschäfte diese beraten hatte. Auch für das Gericht ist klar: Es lasse sich der Schluss ziehen, dass er am aktuellen Geschehen in der Gemeinde und im Kanton nicht interessiert sei. Es fehle jeder Beleg, dass er freiwillig einen engeren Kontakt zur einheimischen Bevölkerung pflege. «Die Kommission durfte zum Schluss kommen, der Beschwerdeführer sei nur ungenügend integriert, und folglich sein Gesuch abweisen», urteilt das Gericht. (uw)

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Die Familie waren unsere Nachbarn im gleichen Gebäude, die ganze Familie war immer sehr freundlich und die Kinder sehr gut erzogen und immer haben diese uns freundlich gegrüsst.
Ich wohne seit 52 Jahren in diesem Wohnblock und diese Familie hat sich überhaupt nicht anders verhalten als die anderen Mitbewohner. Die sind nun weggezogen in eine andere Ortschaft und das Kinderlachen ist auch verstummt. Der Ehemann arbeitete auswärts und war immer arbeitsam und in der Freizeit schaute er fürsorglich seiner Familie und unternahm mit den Kindern viel, das ihnen Spass machte.
Ich kann diesen Entscheid nicht nachvollziehen.

Leute die sich gut integrieren ,kann man den Pass geben.Und es gibt viele von denen.Leute die sich nicht gut integrieren leider nicht.

Lieber Walter,
diese Leute waren meine Nachbarn und sehr anständige Leute, wo sich mancher Schweizer ein Stück abschneiden könnte. Die Kinder, die Frau und der Ehemann einfach nur liebe und gesellige Mitbewohner. Glaub nicht alles der Presse, denn ich denke die Einbürgerungsbehörde wollte Ihr Gesicht nicht verlieren, denn ich kenne die Geschichte ziemlich gut und bin von deren Entscheidung nicht gleicher Meinung, denn wie schon erwähnt, diese Kommission ist sehr zu hinterfragen. Die Vorbehalte der Familie gegenüber sind völlig haltlos. Ich grüsse Dich Jack Leuzinger

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