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Risikoabsicherung im Konkubinat

Das Konkubinat hat sich als Form des Zusammenlebens etabliert. Unter anderem, um nicht allen Regeln des Eherechts zu unterstehen. Für die gegenseitige Absicherung beider Partner birgt das Risiken. Wichtig ist deshalb, sich rechtzeitig Gedanken über die Risikovorsorge und zusätzliche vertragliche Vereinbarungen zu machen.

Leben & Freizeit
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29.06.20 - 00:00 Uhr
Für die Absicherung im Konkubinat ist eine zeitige Vorsorge mit zusätzlichen vertraglichen Vereinbarungen wichtig.
Für die Absicherung im Konkubinat ist eine zeitige Vorsorge mit zusätzlichen vertraglichen Vereinbarungen wichtig.

Insbesondere bei Konkubinats-Paaren mit Kindern können aus Vorsorgesicht Risiken bestehen. Deshalb sollte man sich in diesen Konstellationen mit der Thematik „Absicherung Tod und Invalidität“ frühzeitig auseinandersetzen und Vorsorgelücken schliessen.

Schlechterstellung unverheirateter Paare
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) und das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) kennen das Zusammenleben im Konkubinat nicht. Deshalb werden Unverheiratete gegenüber Verheirateten schlechter gestellt. Problematisch ist es bei Konkubinats-Paaren, bei denen sich eine Person um den Haushalt und die Kinderbetreuung kümmert und der Partner für das Familieneinkommen besorgt ist. Im Invaliditäts- oder Todesfall des Erwerbstätigen besteht kein gesetzlicher Rentenanspruch für den nicht erwerbstätigen Partner. So ist dessen Vorsorgesituation völlig ungenügend.

Gegenseitige Verpflichtungen vertraglich regeln
Um bei einer Trennung vorbereitet zu sein, ist es ratsam, im Vorfeld einen Vertrag aufzusetzen. Die Folgen einer güterrechtlichen Auseinandersetzung und der gegenseitigen Verpflichtungen während des Zusammenlebens können dadurch – auch im Fall einer Trennung – klar geregelt werden.

Wer während der gemeinsamen Lebensphase unentgeltlich für die Kinderbetreuung und den Haushalt sorgte, steht bei einer Trennung in finanzieller Hinsicht schlecht da. Das kann zu grossen Rentenkürzungen bei der AHV führen. Ansprüche auf gemeinsame Sparguthaben aus Vorsorgegeldern, wie bei einer Ehescheidung, gibt es keine. Der Abschluss eines „Arbeitsvertrages“ lohnt sich, indem der Erwerbstätige dem daheim arbeitenden Lebenspartner einen Lohn und einen Minimalschutz in AHV- und IV-rechtlichen Belangen zusichert. Wer nach einer Trennung auf sich gestellt ist, sollte die individuelle Vorsorgesituation neu analysieren.

Die Absicherung der Familie kann auch mittels Abschluss von Versicherungspolicen und vertraglichen Vereinbarungen erfolgen. Dies ist jedoch mit etwas höheren Kosten verbunden. Auch Fragen des Erbrechts sollten in diesem Zusammenhang analysiert werden. Lassen Sie sich kompetent beraten und sichern Sie die aufgezeigten Risiken situationsgerecht ab. Dies bewahrt Sie vor unliebsamen Überraschungen. Mehr unter gkb.ch/vorsorgetipps.

GKB-Serie zum Thema «Vorsorgen»

Das Thema «Vorsorgen» beschäftigt Schweizerinnen und Schweizer immer stärker. In Zusammenarbeit mit der Graubündner Kantonalbank publiziert die Bündner Woche im Juni und Juli vier Artikel zum Thema, aufgearbeitet durch Spezialisten der GKB. Mehr Informationen: Graubündner Kantonalbank, Postfach, 7001 Chur, Telefon +41 81 256 88 56, vorsorgeberatung@gkb.ch, gkb.ch/vorsorgetipps

Julia Conrad ist Finanzplanerin der GKB Chur.
Julia Conrad ist Finanzplanerin der GKB Chur.
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