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Neue Promotionsverordnung für Glarner Schüler

Ab August 2021 gilt für die Glarner Schüler eine neue Promotionsverordnung. So werden die Laufbahnentscheide neu beispielsweise über das Jahresgespräch getroffen.

Südostschweiz
23.06.20 - 16:52 Uhr
Leben & Freizeit
Ab August 2021 gilt eine neue Promotionsverordnung für die Glarner Schüler.
Ab August 2021 gilt eine neue Promotionsverordnung für die Glarner Schüler.
ISTOCK

Der Glarner Regierungsrat hat eine neue Promotionsverordnung für die Glarner Schüler und Schülerinnen beschlossen, wie der Kanton Glarus mitteilt. Am 1. August 2021 werde sie in Kraft treten. Weite Teile der bisherigen Regelungen können inhaltlich übernommen werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Zukünftig sollen folgende Grundsätze gelten:

  • Die Lernenden durchlaufen die Schullaufbahn in ordentlicher Weise ohne Promotionsentscheide.
  • Ab Ende der 2. Primarklasse wird jeweils ein jährliches Notenzeugnis, auf der Sekundarstufe ein halbjährliches Notenzeugnis ausgestellt.
  • Das Standort- und Beurteilungsgespräch/Jahresgespräch findet auf allen Stufen jährlich statt. Es basiert auf einem standardisierten Standort- und Beurteilungs-Fragebogen.
  • Im Rahmen des jährlichen Gesprächs können die Lehrpersonen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten über Abweichungen von der Schullaufbahn, über besondere Fördermassnahmen oder über einen Wechsel des Niveaus auf der Sekundarstufe befinden.
  • In der 6. Klasse befinden sie gemeinsam über den Übertritt in die Sekundarstufe (für die Kantonsschule gelten weiterhin separate Regeln mit Aufnahmeprüfung).
  • Bei Uneinigkeit im jährlichen Gespräch entscheidet die Schulleitung (vorbehalten bleiben allfällige Entscheide der kantonalen Fachstelle Sonderpädagogik im Rahmen der Sonderschulung).
  • Auf die Möglichkeit einer Einspracheprüfung beim Übertritt in die Sekundarstufe wird verzichtet. Es wird nun neu der förmliche Entscheid der Schulleitung an die Stelle der Einspracheprüfung treten.

Änderungen

  • Das Jahresgespräch ersetzt den ordentlichen Promotionsentscheid.
  • Auf provisorische Promotionen und zwingende Repetition wird verzichtet.
  • Jährliche Gespräche finden auch auf der Sekundarstufe I statt.
  • Notwendige Laufbahnentscheide werden über das Jahresgespräch und möglichst einvernehmlich mit den Erziehungsberechtigten gefällt.
  • Auf Halbjahreszeugnisse wird auf der Primarstufe verzichtet.
  • Eine starre Koppelung von Notenschnitt und Laufbahnentscheid fällt weg.
  • Für den Verfahrensablauf bei Laufbahnentscheiden gibt es weniger Vorgaben. Es gibt analog anderer Kantone eine neue Rollenumschreibung mit einer einvernehmlichen «Entscheidfindung im Gespräch». Nur bei Differenzen entscheidet die Schulleitung.
  • Im Rahmen der vorliegenden Totalrevision hat sich gezeigt, dass die Schulen sich schwer tun, Absenzen als ungerechtfertigt zu deklarieren. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass auf das Ausweisen von Absenzen gänzlich verzichtet wird.

Zusammenfassend ändere sich, dass bei der Beurteilung der Glarner Schülerschaft der persönliche Austausch der Lehrpersonen mit den Eltern mehr Gewicht erhalte. Ausserdem würden Laufbahnentscheide neu über das Jahresgespräch getroffen. Noten gebe es weiterhin, aber die starre Koppelung von Notenschnitten und Promotion entfalle. (abr)

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