Ab 2021 Pflicht: Reissverschlussprinzip und Rettungsgasse
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai neue Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften verabschiedet, welche am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Ein Überblick.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai neue Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften verabschiedet, welche am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Ein Überblick.
Mit den neuen Verkehrsregeln des Bundes gilt auf den Autobahnen bei Stau zum Beispiel die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Ausserdem dürfen Kinder bis zwölf Jahre mit dem Velo auf dem Trottoir fahren, wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt.
Velofahren auf dem Trottoir
Neu dürfen Kinder bis zwölf Jahre auf dem Trottoir fahren, wenn es keinen Radweg gibt. Die neue Regelung helfe, Unfälle von Kindern mit Autos zu verhindern und diene somit der Verkehrssicherheit.
Reissverschlussprinzip auf Autobahnspur
Wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss, gilt neu das Reissverschlussprinzip. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit solle verhindert werden, dass bei Spurabbauten zu früh auf die verbleibende Spur gewechselt werde, wie es heute oft geschehe. So könne der Verkehr besser fliessen. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips werde mit einer Ordnungsbusse geahndet.
Rettungsgasse bei Stau
Bei einem Stau müssen die Automobilisten zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse werde mit einer Ordnungsbusse geahndet. (abr)
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