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Menschen in Behinderteneinrichtungen können wieder Besuch empfangen

Das Ausflugsverbot für die Bewohner von Behinderteneinrichtungen wurde per 11. Mai aufgehoben. Ausflüge sollen für alle wieder möglich sein – Hausbesuche nur für jene, die selbständig wohnen.

Südostschweiz
19.05.20 - 16:38 Uhr
Leben & Freizeit
Behinderte, Demo, Demonstration, Sparpläne, Fridlihuus, Pauke
Die coronabedingten Einschränkungen in den Glarner Behinderteneinrichtungen werden gelockert.
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Im Glarnerland durften Bewohner von Behinderteneinrichtungen in den letzten Wochen keinen Besuch empfangen. Wie die Glarner Regierung mitteilt, sollen für sie jetzt zumindest Ausflüge wieder möglich sein. Die Covid-19-Verordnung des Kantons werde entsprechend angepasst, heisst es weiter.

Auf Gesuch der Einrichtungen Fridlihuus, Glarnersteg, Menzihuus und Teen Challenge seien das Ausflugsverbot und die Besuchseinschränkungen für einzelne Einrichtungen und Personengruppen aufgehoben worden. Der Regierungsrat schreibt dazu, dass die Bewohner dieser Einrichtungen unfair behandelt worden seien. Ihre Situation sei nicht mit derjenigen in Alters- und Pflegeheimen vergleichbar. «Die meisten Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gehören altersmässig nicht zur Risikogruppe», heisst es in der Mitteilung.

Einschränkungen in Alters- und Pflegeheimen bleiben bestehen

Zudem würden viele der jüngeren Personen intensive Beziehungen zur Aussenwelt pflegen, etwa in dem sie selbständig, bei ihren Familien oder auch in Werk- und Tagesstätten leben würden. Personen, die selbständig wohnen, dürfen auch wieder Besuch bei sich zu Hause empfangen.

Für die Wohnheime, wo die Bewohner in einer kollektiven Betreuungsstruktur leben, sieht die Situation anders aus. Dort sollen die geltenden Besuchseinschränkungen – genauso wie in den Alters- und Pflegeheimen – bestehen bleiben. Diese gelten vorläufig bis zum 8. Juni. (jas)

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