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Die Bündner Fischer haben per 2020 ein neues Regelwerk erhalten. Das Amt für Jagd und Fischerei hat die Vorgaben und Regeln der Bündner Fischerei grundlegend überprüft und wo nötig angepasst. Beim Kantonalen Fischereiverband ist man zufrieden. Ein Problem gibt es diese Saison jedoch: Die Kurse für den Sachkundeausweis finden nicht statt.

07.04.20 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Fischen
Wann? Wie viele Fische? Wie gross müssen die Fische sein? Alle Fragen beantworten die Fischereibetriebsvorschriften.
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Ganze fünf Mal hat das Bündner Amt für Jagd und Fischerei die Vorschriften für Fischer seit 2002 teilweise angepasst. Jetzt hat es die Fischereibetriebsvorschriften, also das Regelwerk, einer gründlichen Überprüfung unterzogen und per 2020 totalrevidiert, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst.

Der Kantonale Verband ist zufrieden

«Die Vorschriften basieren auf den neusten fischereibiologischen und ökologischen Erkenntnissen und wurden unter Einbezug der Fischerbasis erarbeitet», heisst es in der Mitteilung weiter. Das bestätigt auch Conradin Knupfer, Vizepräsident des Kantonalen Fischereiverbandes Graubünden (KFVGR): «Wir konnten bei dieser Totalrevision aktiv mitwirken und haben gute Kompromisse gefunden.» Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Jagd und Fischerei sei sehr gut.

Corona-Problem: Sachkundeausweis

Für das Jahres- und Monatspatent müssen Fischerei-Kenntnisse nachgewiesen werden. Die entsprechenden Kurse werden aber wegen der Corona-Massnahmen momentan nicht angeboten. Gemäss Marcel Michel vom Amt für Jagd und Fischerei gebe es im Moment nur zwei Möglichkeiten: «Es gibt keine Alternative ausser das Lösen von Kurzeitpatenten oder auf einen Teil der Fischereisaison zu verzichten, bis die ersten Kurse wieder angeboten werden.» Dies sei nicht nur in Graubünden so, sondern eine gesamtschweizerische Bestimmung – ohne Sachkundeausweis kein Patent. «Im Gegensatz zu anderen Kantonen, kann man in Graubünden zumindest Kurzzeitpatente ohne Sachkundeausweis lösen.» Im schlimmsten Fall sei es jedoch so, dass man seine Fischereikarriere um ein Jahr verschieben müsse, wie so vieles auf Grund der Coronakrise.

Die Neuerungen im Regelwerk

Die grundlegendste Änderung für die Bündner Fischerei betrifft die Fangmassbestimmungen für Bach- und Seeforellen. Anhand des Wachstums der Fische (Geschlechtsreife), der Höhenlage der Gewässer, des Nahrungsangebots und weiteren Faktoren wird für jedes Gewässer ein Fangmass festgesetzt. Es wird also klar definiert, wie gross die Fische mindestens sein müssen, um gefangen werden zu dürfen. Zusätzlich werden, wo sinnvoll, auch Fangfenster bestimmt. Es wird also nicht nur vorgegeben, wie gross ein Fisch mindestens sein muss, sondern auch, wie gross er maximal sein darf. Die Fangfenster werden vor allem bei Fliessgewässern eingeführt. Werden beim Fangmindestmass insbesondere junge Fische geschützt, so stellt ein Fangfenster sicher, dass auch grosse Fische, die aus reproduktionsbiologischer Sicht sehr wertvoll sind, geschont werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Zusätzlich werde an Bächen und Flüssen neu eine Saison-Fanglimite von 60 Fischen pro Fischer und Fischerin eingeführt. Damit solle ein Zeichen für die massvolle Nutzung des Fischbestands in Fliessgewässern gesetzt werden.

Längere Saison – bessere Verteilung

Mit der Eröffnung der Fischereisaison am Vorderrhein ab Ilanz und am Hinterhein ab der Einmündung Albula (bisher: Alpenrhein und Unterlauf der Landquart) bereits ab dem 1. Februar, werde insbesondere dem Bedürfnis der Fischerbasis Rechung getragen, gewisse Talflüsse vor der Schneeschmelze befischen zu können. Erfahrungen zeigen, dass die frühzeitige Eröffnung auch zu einer besseren Verteilung des Fangdrucks über die ganze Saison und zu gesteigerten Fangerfolgen in den Sommermonaten führe, heisst es. Überdies werde die Fischereisaison in Graubünden bis zum 31. Oktober verlängert. Dies eröffne die Möglichkeit, viele Seen in Graubünden auch noch im Herbst zu befischen.

Auf Schontage wird verzichtet

Mit den neuen Fischereibetriebsvorschriften werden die Schontage für sämtliche Gewässer abgeschafft. Dies lasse sich dadurch begründen, dass mit den verschärften Regelungen beim Fangmass und der Fanglimite die nachhaltige Nutzung des Fischbestandes besser gewährleistet sei als mit Schontagen wie bisher.

David Eichler arbeitet als redaktioneller Mitarbeiter bei der gemeinsamen Redaktion von Online/Zeitung. Er ist in Laax aufgewachsen, hat in Winterthur Journalismus und Organisationskommunikation studiert, und lebt in Haldenstein. Seit 2019 schreibt er für «suedostschweiz.ch.» Mehr Infos

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