Sperrgebiet für Tourengänger
Aktuell gibt es in Graubünden zwei zeitlich begrenzte Wildruhezonen. Sie sollen Gämsen und Bartgeier schützen und dürfen weder befahren noch begangen werden.
Aktuell gibt es in Graubünden zwei zeitlich begrenzte Wildruhezonen. Sie sollen Gämsen und Bartgeier schützen und dürfen weder befahren noch begangen werden.
13.02.20 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Abo-Inhalt