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Pokern um Geld ist neu erlaubt, der Staat kassiert aber mit

Wer in der Schweiz im grösseren Stil um Geld spielt, braucht eine Bewilligung. Einiges davon regelt der Bund, anders fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone.

Südostschweiz
12.12.19 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Neue Spielregeln: Kleinere Pokerturniere sind nun erlaubt, die Veranstalter müssen aber eine Abgabe an den Kanton entrichten.
Neue Spielregeln: Kleinere Pokerturniere sind nun erlaubt, die Veranstalter müssen aber eine Abgabe an den Kanton entrichten.
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Die Grossspiele (grosse Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele) sind im Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) abschliessend geregelt, das Anfang Jahr in Kraft getreten ist.

Den Kantonen bleibt die Befugnis, einzelne Kategorien dieser Grossspiele zu untersagen. Auch Kleinspiele (kleine Lotterien oder auch lokale Pokerturniere) sind grundsätzlich im BGS geregelt, dabei können die Kantone aber zusätzliche Bestimmungen erlassen. Das macht der Kanton Glarus.

Das Kantonale Geldspielgesetz hält fest, dass im Kanton Glarus sämtliche Kategorien von Grossspielen zulässig sind. Lokale Vereine können somit weiterhin Kleinlotterien zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten organisieren.

Flipperkästen brauchen keine Bewilligung mehr

Unterhaltungsspiele, ohne Aussicht auf Geldgewinne (zum Beispiel Flipperkasten) sind keine Geldspiele und fallen nicht unter das Geldspielgesetz – für sie entfällt die Bewilligungspflicht gemäss bisheriger Spielautomatenverordnung. Der Regierungsrat kann jedoch die Höchstzahl von Unterhaltungsspielgeräten beschränken und für Spiellokale eine Bewilligungspflicht einführen.

Die im Kanton Glarus bisher jährlich erhobene Abgabe auf Geschicklichkeitsspiele soll bestehen bleiben. Sie gilt für bewilligungspflichtige Spiele beziehungsweise Geräte. Für Spiele, die weder automatisiert, interkantonal noch online durchgeführt werden, sowie für Unterhaltungsspiele soll dies künftig nicht mehr zutreffen.

Bei den Kleinspielen sollen wie bisher keine Abgaben für Kleinlotterien, Lottos und Tombolas anfallen. Hingegen müssen die Veranstalter der neu erlaubten kleinen Pokerturniere eine Abgabe leisten. Der Regierungsrat soll die Abgabe innerhalb von Bandbreiten auf Verordnungsstufe festlegen.

Gut 2 Millionen fliessen zurück in den Kanton

Das Bundesgesetz über Geldspiele bezweckt den sicheren und transparenten Betrieb der Geldspiele sowie eine Modernisierung der Rechtsgrundlagen. Im BGS werden Geldspiele besonders hinsichtlich Spielsuchtgefahr neu reglementiert.

Das neue Gesetz erfordert zudem Neuerungen bei zwei interkantonalen Konkordaten und Anpassungen im kantonalen Recht. Dabei handelt sich um die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten inklusive Zusatzvereinbarung sowie die Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien.

Für deren Anpassungen erarbeitete eine breit abgestützte Arbeitsgruppe die Entwürfe. Diese ersetzen die beiden bisherigen Konkordate, einschliesslich die Zusatzvereinbarung. Sollte der Kanton Glarus darauf verzichten, den Konkordaten beizutreten, dürfen auf dessen Gebiet ab dem 1. Januar 2021 keine Swisslos-Grossspiele wie Euro Millions, Swiss Lotto oder Sporttip mehr durchgeführt werden. Dies hätte auch zur Folge, dass dem Kanton kein Swisslos-Gewinn mehr zufliessen würde.

Der Anteil des Kantons Glarus betrug in den vergangenen Jahren jeweils rund 2,2 Millionen Franken pro Jahr. Dieses Geld wurde in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales eingesetzt.

Lotteriegesetz wird zum Geldspielgesetz

Der Beitritt zu den beiden Konkordaten fällt in die Abschlusskompetenz der Landsgemeinde. Die beiden Vorlagen sind unabänderlich.

Über das neue Kantonale Geldspielgesetz (KGG) befindet die Landsgemeinde separat und parallel zu den Konkordatsbeitritten. (mitg/hö)

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