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Als die Schweiz viele Frauen verlor

Bis 1952 galt in der Schweiz die Heiratsregel, die einer Schweizerin bei einer Heirat mit einem Ausländer das Bürgerrecht wegnahm. Auch in Graubünden gab es solche Schicksale. Silke Margherita Redolfi hat in ihrem neuen Buch «Die verlorenen Töchter» die persönlichen Folgen für diese Frauen aufgearbeitet.

20.11.19 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Die Recherchen für Silke Margherita Redolfis neues Buch waren intensiv.
Die Recherchen für Silke Margherita Redolfis neues Buch waren intensiv.
ARCHIV

Ein langjähriges Gewohnheitsrecht sei die Heiratsregel gewesen, erzählt die Leiterin des Frauenkulturarchivs Graubünden, Silke Margherita Redolfi. Diese im Schweizer Gesetz verankerte Regel besagte, dass eine Schweizerin bei einer Heirat mit einem Ausländer ihr Schweizer Bürgerrecht verlor. Eine Alternative zum Heiraten hatten diese Frauen aber nicht. Im Konkubinat mit einem Mann zusammenzuleben war damals unter Strafe verboten. Die Heiratsregel sei lange Zeit in ganz Europa gültig gewesen, sagt Redolfi. Und schildert auch gleich, was das für die einzelnen Frauen bedeutete: «Blieb eine Schweizerin nach der Heirat mit einem Ausländer in der Schweiz, war sie fortan Ausländerin im eigenen Land. Weil gewisse Berufe an das Bürgerrecht gebunden waren, konnten die Frauen oft nicht mehr ihrem gewohnten Beruf nachgehen.» Lehrerinnen hätten nicht mehr in einer normalen Anstellung arbeiten können, seien teilweise zu Hilfskräften degradiert worden. «Und Polizistinnen durften ihren Beruf nicht mehr ausüben», so Redolfi.

Kinder weg, ab in die italienische Psychiatrie

Für ihr Buch hat Redolfi viele Gespräche mit Zeitzeugen geführt, hat im Schweizer Bundesarchiv und im Bündner Staatsarchiv Recherchen betrieben und in «knochenharter Arbeit» die entsprechende juristische Literatur aufgearbeitet. Etwa vier Jahre habe sie für die Recherchen und deren Aufarbeitung gebraucht, erzählt Redolfi, die mit diesem Werk die Doktorwürde an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel erlangte.

Die Fälle, die sie aufgearbeitet hat, kommen aus der ganzen Schweiz. Bezüglich Graubünden erinnert sich Redolfi an Maria B.-B., wie sie im Buch genannt wird. Die 1888 geborene Bündnerin lebte mit ihrem italienischen Mann und fünf Kindern in Churwalden. Die Familie war arm, wurde zeitweise von gemeinnützigen Institutionen unterstützt. Als ihr Mann 1926 verstarb, wurden Maria B.-B. die Kinder weggenommen, sie selbst von einem Polizisten in die Psychiatrische Klinik Waldhaus in Chur gebracht. Nach längerem Hin und Her der Behörden wurde die Frau schliesslich nach Italien abgeschoben, wo sie den Rest ihres Lebens in der Bezirksnervenheilanstalt in Bergamo verbrachte. Sie verstarb 1945.

Ohne Frauenstimmrecht für politische Anliegen der Frauen eingesetzt

Es ist ein dunkles Kapitel in der Schweizer Geschichte, über das Redolfi schreibt. Rund 85'000 Schweizerinnen seien in der Zeit zwischen 1885 und 1952 durch die Heiratsregel ausgebürgert worden. «Schicksale wie jenes von Maria B.-B. gab es überall in der Schweiz», so Redolfi. Wehrte sich niemand dagegen? Eine Frauenbewegung, die sich gegen die Heiratsregel stark machte, habe es vor allem auf nationaler Ebene gegeben, erzählt die Historikerin. Und erinnert an die politischen Bedingungen, während denen sich die Frauen gegen die Heiratsregel und den damit verbundenen Grausamkeiten wehrten. «Sie können sich vorstellen, wie schwierig das war, als es noch nicht einmal das Frauenstimmrecht gab.»

Der grosse Schritt für die Frauen, die einen ausländischen Mann liebten, gelang 1952. Dann befanden die Räte über ein neues Gesetz bezüglich der Heirat zwischen einer Schweizerin und einem Ausländer. Dieses trat am 1.1.1953 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt durfte die Ehefrau selbst bestimmen, ob sie die eigene Staatsbürgerschaft behalten oder jene ihre Ehemannes übernehmen wollte. Endlich.

Buchtipp:
Silke Margherita Redolfi: «Die verlorenen Töchter. Der Verlust des Schweizer Bürgerrechts bei der Heirat eines Ausländers. Rechtliche Situation und Lebensalltag ausgebürgerter Schweizerinnen bis 1952.» 456 Seiten. 48 Franken.

Buchvernissage heute Mittwoch, 20. November, 19 Uhr.
Ort: Hotel Stern, Tempel Reichsgasse 11, 7000 Chur
Der Eintritt ist frei.

Simone Zwinggi ist Redaktorin bei Zeitung und Online. Nach einem Sportstudium wendete sie sich dem Journalismus zu. Sie ist hauptberuflich Mutter, arbeitet in einem Teilzeitpensum bei der «Südostschweiz» und hält Anekdoten aus ihrem Familienleben in regelmässigen Abständen im Blog Breistift fest. Mehr Infos

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