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Spielen für die Rechte der Kinder

Wer spielt, lernt. Freizeit, Spiel und Erholung sind gemeinsam eines der zehn Grundrechte für Kinder, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten werden. Die Offene Jugendarbeit Glarus macht am 13. November auf dieses und andere Rechte der Kinder aufmerksam.

11.11.19 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Ein Spiele- und Spassnachmittag, um auf die Rechte von Kindern aufmerksam zu machen.
Ein Spiele- und Spassnachmittag, um auf die Rechte von Kindern aufmerksam zu machen.
PIXABAY

Am Mittwoch, den 13. November organisiert die Offene Jugendarbeit Glarus einen Spiele- und Spassnachmittag mit ernstem Hintergrund. Am 20. November 1989 – also vor 30 Jahren – hat die UN-Generalversammlung die UN-Kinderrechtskonvention angenommen. Die Offene Jugendarbeit Glarus veranstaltet deshalb einen Nachmittag im Zeichen des Rechts auf Freizeit, Spiel und Erholung. Neben spielerischen Aktivitäten wie einem «Fussball-Billard» werde ein Rundgang durch die zehn Kinderrechte organisiert, heisst es in einer Mitteilung. So solle das Bewusstsein für die Kinderrechte und die Auseinandersetzung mit den Themen der Kinder gefördert werden.

Herausforderungen auch in der Schweiz

Besonders jüngere Kinder entwickeln sich beim Spielen und entdecken dabei ihre Kreativität, schreibt die Offene Jugendarbeit Glarus in einer Mitteilung. Zudem förderten Spiel und Sport das soziale Lernen und stärkten den Gemeinschaftssinn. Was selbstverständlich scheint, sei in der Schweiz eine immer grössere Herausforderung. Kinder und Jugendliche verfügen in der heutigen Konsum- und Leistungsgesellschaft über immer weniger Freizeit und Kinder und Jugendliche aus wirtschaftlich und sozial schwächeren Familien sind oft benachteiligt, wie die Organisatoren weiter schreiben.

54 Artikel in zehn Grundrechten zusammengefasst

Die Kinderrechtskonvention umfasst insgesamt 54 Artikel. Die UNICEF fasst diese in zehn Grundrechten zusammen.

  • Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
  • Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
  • Das Recht auf Gesundheit;
  • Das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  • Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  • Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  • Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
  • Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
  • Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
  • Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

USA nicht dabei – Schweiz und Deutschland mit Vorbehalten

Der Konvention sind alle UN-Staaten, bis auf die USA, beigetreten. Einige Staaten haben die Konvention ratifiziert, erklärten jedoch Vorbehalte. Darunter zunächst auch die Schweiz und Deutschland. Bei beiden Ländern geht es darum, dass nationales Recht, insbesondere das Ausländerrecht, über die Kinderkonvention gestellt wird.

Kinderrechtsnachmittag, 13. November 2019, 14.30 – 18.00 Uhr, Jugendhaus Gaswärch Glarus

David Eichler arbeitet als redaktioneller Mitarbeiter bei der gemeinsamen Redaktion von Online/Zeitung. Er ist in Laax aufgewachsen, hat in Winterthur Journalismus und Organisationskommunikation studiert, und lebt in Haldenstein. Seit 2019 schreibt er für «suedostschweiz.ch.» Mehr Infos

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