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Des einen Laub, des andern Leid

Es blättert in der Südostschweiz. Der Herbst ist da und mit ihm fallende Blätter, röhrende Laubbläser und streitende Nachbarn. Wer hat was wann wegzuräumen und wie viel Lärm ist dabei zumutbar?

Südostschweiz
28.10.19 - 14:29 Uhr
Leben & Freizeit
Herbst Laub
Laub: unser alljährlicher Grund für Meinungsverschiedenheiten.
Rolf Canal / ARCHIV

Der Sommer ist vorbei. Die kurzen Hosen verschwinden hinten im Schrank und wir kramen langsam die Wollpullover, Daunenjacken und festeres Schuhwerk hervor. Letzteres auch, um in kitschig farbigen Herbstwäldern herumzutollen und uns am Rascheln der Blätter und der Farbenpracht heimischer Wälder zu erfreuen. Herbstzeit ist Laubzeit. Während sich die einen freuen, macht sich bei den anderen Frust breit. Wo Laub, da Laubhaufen, Trottoirs voller Blätter, rutschige Strassen und die jährlich wiederkehrende Kakophonie heimischer Laubbläser. Wer hat was wann wegzuräumen und wieviel Lärm ist dabei zumutbar? Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) hat die Antworten zusammengefasst.

Was sagt das Gesetz?

Das Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass jedermann verpflichtet ist, sich bei der Ausübung seines Eigentums aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum des Nachbarn zu enthalten. Es untersagt nur übermässige Immissionen. Blätter, Pflanzennadeln & Co. gelten in Gegenden mit Gärten in den Monaten September bis November als ortsüblich und müssen geduldet werden. Unabhängig davon, ob sich der Nachbar davon gestört fühlt. Das bedeutet, dass der Garteneigentümer nicht verpflichtet werden kann einen Baum zu fällen, das Laub in Nachbarsgarten aufzunehmen oder gar für die Reinigung der Abflussrohre und Dachrinnen aufzukommen, wie der HEV in einer Mitteilung schreibt.

Wie laut darf ein Laubbläser sein?

Eines vorneweg: Für Laubbläser bestehen keine Lärmgrenzwerte, wie der HEV weiter schreibt. Gemäss dem Vorsorgeprinzip müssten Lärmimmissionen soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sei. Gemeinden haben die Möglichkeit, über die örtliche Polizeiverordnung allgemeine Ruhezeiten einzuführen und den Lärm damit zu beschränken.

Muss ich das Laub auf meiner Privatstrasse wegräumen?

Gemäss HEV muss ein Eigentümer seine Liegenschaft so unterhalten, dass bei deren bestimmungsgemässem Gebrauch keine Gefahr besteht. Der Räumdient muss dem Eigentümer möglich sowie zumutbar sein. Nicht erwarten werden könne, dass der Eigentümer herabfallende Blätter immer sofort wegräumt. Ohne weiteres dürfe erwartet werden, dass sich Fussgänger und Fahrradfahrer den jeweiligen Wetterbedingungen anpassen. Eine Unterhaltspflicht des Eigentümers einer Privatstrasse, welche jeden Unfall ausschliesst, bestehe jedenfalls nicht, schliesst der HEV seine Mitteilung

Gesunder Menscheverstand

Kurz zusammengefasst lässt sich also sagen: Ärgern Sie Ihren Nachbarn nicht übermässig. Lassen Sie sich von Ihrem Nachbarn nicht übermässig ärgern. Ziehen Sie sich für den Herbst-Spaziergang passend an. Reden Sie miteinander – und freuen Sie sich. Bald kommt der Winter und dann wird uns wohl die Frage beschäftigen, wer für die Schneeräumung zuständig ist. Wahrscheinlich lassen sich die Erkenntnisse aus den Laub-Fragen auch auf Schnee anwenden. (dje)

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Leider wieder ein Jekami-Artikel, für alle etwas aber niemanden das Wahre.
Dabei wäre Ordnung doch so einfach:
Modell 1:
Trennung, Fraktionierung, Melioration, Differenzierung:
Gebiete mit Stille und Luftkurort einerseits, und Gebiete für Lärm/Abgase-Enthusiasten andererseits.
Modell 2:
Die Einsicht, dass es so krank (Krankenwesen, Umwelt) eh nicht weitergehen kann, sprich: früher ging wunderbar OHNE Laubbläser in Stadt und Landwirtschaft. Merke: Es geht!
Verzicht für eine bessere Welt:
https://www.aargauerzeitung.ch/leben/leben/verzichten-fuer-eine-bessere…
Dass in meinem angeblichen "Wohn“-Quartier Kornquader (früher ging es paradiesisch OHNE Laubbläser) das ganze (!) Jahr gelaubbläsert wird, belegt ja gerade den "gesunden Menschenverstand", mit dem sich obiger Qualitätsjournalismus-Artikel herausredet, drückt vor gründlicher Analyse, wie ich finde.
Als Kind watete ich erlebend im Laub, solche Erlebnisse werden einem heute verderbend vorenthalten:
https://www.youtube.com/watch?v=OAK36SuxZ5s

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