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Zeugnisse werden zwar nicht abgeschafft, verlieren aber an Bedeutung

Bis zum Schuljahr 2021/22 müssen in Glarus die Promotionsbestimmungen an der Volksschule geändert werden. Die Glarner Regierung hat nun ihren dahingehenden Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Ein Kernpunkt: Der Promotionsentscheid wird durch Beurteilungsgespräche ersetzt und auf zwingende Repetitionen wird verzichtet.

Südostschweiz
02.10.19 - 10:40 Uhr
Leben & Freizeit
Glarner Schüler sollen die obligatorische Schulzeit künftig ohne explizite Promotionsentscheide durchlaufen können.
Glarner Schüler sollen die obligatorische Schulzeit künftig ohne explizite Promotionsentscheide durchlaufen können.
KANTON GLARUS

Seit dem Schuljahr 2017/18 gilt im Kanton Glarus der neue Lehrplan in der Volksschule. Die ersten vier Jahre, also bis zum Jahr 2021, wurden als Einführungsphase definiert, während die Promotionsverordnung bewusst nicht angepasst wird, wie es in einer Mitteilung der Glarner Regierung heisst, Dies soll auf den Beginn des Schuljahres 2021/22 passieren. Nun hat die Regierung ihre Anpassungen in die Vernehmlassung geschickt.

Inhaltlich könne man weite Teile der bestehenden Regelungen übernehmen, schreibt sie dazu, dennoch gebe es aber Anpassungen, sodass künftig folgende Grundsätze gelten sollen:

  • Die Lernenden durchlaufen die Schullaufbahn in ordentlicher Weise ohne Promotionsentscheide.
  • Ab Ende der 2. Primarklasse wird jeweils ein jährliches Notenzeugnis, auf der Sekundarstufe ein halbjährliches Notenzeugnis ausgestellt.
  • Das Standort- und Beurteilungsgespräch/Jahresgespräch findet auf allen Stufen jährlich statt. Es basiert auf einem standardisierten Standort- und Beurteilungs-Fragebogen.
  • Im Rahmen des jährlichen Gespräches können die Lehrpersonen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten über Abweichungen von der Schullaufbahn, über besondere Fördermassnahmen oder über einen Wechsel des Niveaus auf der Sekundarstufe befinden.
  • In der 6. Klasse befinden sie gemeinsam über den Übertritt in die Sekundarstufe (für die Kantonsschule gelten weiterhin separate Regeln mit Aufnahmeprüfung).
  • Bei Uneinigkeit im jährlichen Gespräch entscheidet die Schulleitung (vorbehalten bleiben allfällige Entscheide der kantonalen Fachstelle Sonderpädagogik im Rahmen der Sonderschulung).

Das ändert sich mit der neuen Promotionsverordnung:

  • Das Standort- und Beurteilungsgespräch ersetzt den ordentlichen Promotionsentscheid.
  • Auf provisorische Promotionen und zwingende Repetition wird verzichtet.
  • Jährliche Gespräche finden auch auf der Sekundarstufe statt.
  • Notwendige Laufbahnentscheide werden über das Standort- und Beurteilungsgespräch und möglichst einvernehmlich mit den Erziehungsberechtigten gefällt.
  • Auf Halbjahreszeugnisse wird auf der Primarstufe verzichtet.
  • Eine starre Koppelung von Notenschnitt und Laufbahnentscheid fällt weg.
  • Für den Verfahrensablauf bei Laufbahnentscheiden gibt es weniger Vorgaben. Es gibt wie in anderen Kantonen eine neue Rollen­um­schrei­bung mit einer einvernehmlichen «Entscheidfindung im Gespräch».  Nur bei Differenzen entscheidet die Schul­­leitung (Ausnahme: Übertritt in Sekundarstufe, Einsprache­prüfung).
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