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Das ABC zum Wechseln der Krankenkasse

Per Ende Jahr kann die Krankenkasse gewechselt werden. Dabei gilt es vieles zu beachten. Beispielsweise, dass die Grund- und Zusatzversicherung nicht die gleiche Kündigungsfrist haben. Mit Hilfe von Felix Schneuli von Comparis helfen wir Euch bei dem ganzen Krankenkassen-Wirbel den Überblick zu behalten und zeigen, wo man sparen kann.

27.09.19 - 17:34 Uhr
Leben & Freizeit
Bis Ende November können die Krankenkassen für 2020 gewechselt werden. Für Zusatzversicherungen gilt eine eine längere Frist und somit ein früherer Kündigungstermin.
Bis Ende November können die Krankenkassen für 2020 gewechselt werden. Für Zusatzversicherungen gilt eine eine längere Frist und somit ein früherer Kündigungstermin.
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Die Grundlagen zum Wechsel

Als erstes muss man entscheiden, was man überhaupt wechseln möchte: Grundversicherung, Zusatzversicherung oder beide? Die Grund- sowie die Zusatzversicherungen werden per Ende Jahr gewechselt. Der neue Vertragsabschluss und die Kündigung des alten Vertrages müssen bei einer Grundversicherung bis Ende November und bei einer Zusatzversicherung im Normalfall bis Ende September gemacht werden. Bei Zusatzversicherungen können die Kündigungsfristen aber bis zu sechs Monate betragen. Dann müsste diese also bis Ende Juni gekündigt werden. Bei Mehrjahresverträgen ist eine Kündigung nicht jedes Jahr möglich. Bei einer Kündigung beider Versicherungstypen ist wichtig zu beachten, dass nicht der Poststempel, sondern das Erhalts-Datum zählt.

Die Grundversicherung

Die Grundversicherung deckt alles, was medizinisch notwendig ist ab und ist für Schweizerinnen und Schweizer obligatorisch. Sie kann per Ende Jahr gewechselt werden, egal ob man krank oder gesund, jung oder alt ist. Einen Gesundheits-Fragebogen bei einem Wechsel gibt es nicht. Diese Versicherung ist bei allen Versicherern gleich. So können die verschiedenen Anbieter und Angebote direkt verglichen werden.

Die Zusatzversicherung – was brauche ich wirklich?

Im Gegensatz zu der Grundversicherung muss bei der Zusatzversicherung ein Gesundheits-Fragebogen ausgefüllt werden. Je nachdem, wie der Gesundheitsstand ist, kann der Versicherer einen Vertrag ablehnen. Deshalb ist bei Zusatzversicherungen wichtig, dass man die vorhandene Versicherung erst kündet, wenn man von der neuen eine feste Zusage hat. Sonst kann es sein, dass man plötzlich ohne Zusatzversicherung dasteht.

Bei einer Zusatzversicherung geht es nur um Komfort, denn der Rest ist bereits über die Grundsatzversicherung abgedeckt. Zusatzversichern kann man beispielsweise den Zahnarzt. Dieser ist nur in Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Krankheit von der Grundversicherung abgedeckt. Auch Rettung und Transport kann zusätzlich gedeckt werden, da dieser in der Grundversicherung limitiert ist. Weiter kann man eine Zusatzversicherung abschliessen, um bei einem allfälligen Spitalaufenthalt mehr Komfort zu erhalten. Das kann ein Einzelzimmer sein, ein Mitspracherecht bei einem nicht dringenden OP-Termin oder die Durchführung einer Operation vom Chefarzt persönlich.

Im Unterschied zu der Grundsatzversicherung sind die Leistungsabdeckungen der Zusatzversicherungen nicht bei allen Versicherern gleich. Es gibt verschiedene Packages, die unterschiedliche Leistungen abdecken. Somit können diese Leistungen nicht direkt miteinander verglichen werden.

Sparen bei der Franchise

Bei einer Maximal-Franchise hat man einen Rabatt von 1540 Franken im Jahr. 300 Franken ist der Mindestbetrag (Minimal-Franchise). Somit liegt die Grenze etwa bei 1800 Franken medizinischer Kosten im Jahr. Wenn ich weniger Kosten habe, lohnt sich die Minimal-Franchise. Die Franchisen-Rechnung sollte aber über mehrere Jahre gemacht werden. Wenn sich in einem Jahr die Kosten auf mehr als 2000 Franken belaufen, die Jahre darauf aber kaum Kosten anstehen, lohnt sich eine tiefe Franchise trotzdem. Bei chronisch Kranken, die wissen, dass sie jedes Jahr medizinische Leistungen von über 1800 Franken brauchen, lohnt sich nur die Minimal-Franchise.

Sparen mit alternativem Versicherungsmodell

Eine weitere Möglichkeit zu sparen ist ein alternatives Versicherungsmodell. Dann muss ich, wenn ich krank bin beispielsweise zuerst telefonieren (Telemedizin-Modell) oder zuerst zum Hausarzt gehen (Hausarzt-Modell). Bei diesen Modellen ist der erste Kontakt im Krankheitsfall vorgegeben. Wenn ich das nicht mache und eine sogenannte Standard-Grundversicherung habe, kann ich im Krankheitsfall direkt zum Spezialisten gehen oder auch von mehreren Spezialisten Meinungen einholen.

Wer zahlt die Arztrechnung?

Es gibt Grundversicherungen bei denen muss man erst die gesamten Arztrechnungen zahlen, den Betrag also «vorschiessen» und erst später erhält man den Versicherungsbetrag zurück. Bei der anderen Variante geht die Rechnung zuerst an die Krankenkasse und diese schickt einem dann noch die Rechnung mit dem Restbetrag, den man selber begleichen muss. Für Menschen, die viele medizinische Leistungen konsumieren und vielleicht nicht so viel Geld zur Verfügung haben, um die ganzen Rechnungen «vorzuschiessen», kann das für einen Wechsel ebenfalls relevant sein.

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