Was gibt es vor der Jagd noch zu tun?
Bevor ab dem 2. September wieder gejagt werden darf, gibt es noch einiges zu erledigen. Auch wenn die Bündner Jägerinnen und Jäger der kommenden Saison bereits entgegenfiebern, gilt es die nötigen Vorkehrungen zu treffen.
Bevor ab dem 2. September wieder gejagt werden darf, gibt es noch einiges zu erledigen. Auch wenn die Bündner Jägerinnen und Jäger der kommenden Saison bereits entgegenfiebern, gilt es die nötigen Vorkehrungen zu treffen.
Während zuhause die Jagdutensilien, Lebensmittel und Getränke für den Transport in die Jagdunterkunft zusammengetragen werden, sollt man die wichtigsten Punkte auf der Checkliste abhaken:
- Sind die Steuern und die obligatorische Haftpflichtversicherung bezahlt?
- Habt Ihr die Jagdwaffen persönlich eingeschossen?
- Habt Ihr den obligatorischen Treffsicherheitsnachweis erfolgreich absolviert, der fürs Lösen jeder Patentart unumgänglich ist?
- Kennt Ihr die wichtigsten Neuerungen in den Jagdbetriebsvorschriften?
- Habt Ihr das Jagdpatent gelöst?
- Wann und wo könnt Ihr die Jagdpatente überhaupt beziehen?
Auf www.ajf.gr.ch und im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 7. August 2019 finden sich Orte, Daten und Zeiten des organisierten Patentverkaufs, der am 16. August losgeht. Bei der Wildhut und am Schalter des Bündner Naturmuseums können die Patente bar oder bargeldlos bezogen werden. Alle Verkaufsstellen und -zeiten des Kantons sind unter www.ajf.gr.ch aufgelistet. (mma)
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