×

Ein Autofahrer, ein Unfall und drei Erklärungen dazu

Ein Angeklagter hat zwei Beschreibungen dafür, wie sein Abend verlief, der wohl in einer ausgelösten Radarfalle und einem Unfall gipfelte. Das Glarner Gericht hält beide für unwahr. Doch sein Urteil wird angefochten.

Südostschweiz
30.07.19 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Kein Unfall, sondern aufgebrochen? So zumindest erklärt sich der Angeklagte.
Kein Unfall, sondern aufgebrochen? So zumindest erklärt sich der Angeklagte.
SYMBOL / DARKO CETOJEVIC

Ein Donnerstagabend im Frühling 2016. Es ist für die Jahreszeit eher kühl, und es regnet zeitweise stark. Ein Mann steigt abends in Linthal in sein Auto ein und macht sich in angetrunkenem Zustand auf den Weg nach Hause. Dabei fährt er viel zu schnell, überschreitet die erlaubten 50 Kilometer pro Stunde innerorts um 20 und wird von einem Radarkasten geblitzt. Als ihm ein Auto auf der linken Strassenseite entgegenkommt, schafft er es nicht, seine Spur zu halten, und rammt das entgegenkommende Fahrzeug seitlich. Dabei gehen der Seitenspiegel sowie die Autoscheibe auf der Fahrerseite seines Autos zu Bruch.

Trotz dieses Unfalls hält er aber nicht an. Stattdessen fährt er einfach weiter, bis er schliesslich bei sich zu Hause ankommt. Dort parkiert er den Wagen, geht in seine Wohnung und öffnet weniger später erstaunt der Polizei die Tür, die bei ihm klingelt. So zumindest schildert die Staatsanwaltschaft den Abend des vor dem Glarner Kantonsgericht Angeklagten. Er selbst hat den Abend anders in Erinnerung und liefert davon gleich zwei Varianten.

Selber gefahren?

Noch am Unfallabend berichtete der Angeklagte der Polizei, er sei morgens mit einem Kollegen zur Arbeit gefahren. Abends habe er dann zwei Bier getrunken und sei wiederum nach Hause gefahren worden. Am fraglichen Tag sei er also gar nie selber Auto gefahren. All dies erzählte der Angeklagte der Polizei, laut Rapport lallend und etwas schwankend. Die Blutprobe, die ihm gegen Mitternacht entnommen wurde, ergab eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2 Gewichtspromille. Zurückgerechnet auf die Unfallzeit müsste dieser Wert bei mindestens 2,2 Promille gelegen haben.

Bei einer Befragung rund einen Monat später berichtete der Angeklagte im Gegensatz dazu, er sei bei einem Freund gewesen und von dort schon früh am Abend selber heimgefahren. Da er umziehe, habe er sein Auto beladen und sich dabei den einen oder anderen Schnaps und einige Biere genehmigt. Irgendwann habe er dabei die kaputte Autoscheibe entdeckt.

Viele Indizien

Das Glarner Kantonsgericht kommt indes zum Schluss, der Angeklagte sei schuldig zu sprechen. Denn zu viel deute darauf hin, dass tatsächlich der Angeklagte an jenem Abend sein Auto in betrunkenem Zustand und zu schnell gefahren und dabei den Unfall verursacht habe.

Zum Beispiel sei die Motorhaube noch warm gewesen, als die Polizei beim Zuhause des Angeklagten ankam. Das Auto scheint also kurz zuvor noch bewegt worden zu sein. Der Beschuldigte findet dafür aber noch eine Erklärung zu seinen Gunsten: Das müsse wohl von der Sonneneinstrahlung an jenem Abend kommen.

Und trotzdem: Der Angeklagte bestreitet vor Gericht die Geschwindigkeitsüberschreitung – wofür er von einem Staatsanwalt eines anderen Kantons bereits verurteilt worden ist – gar nicht.

Einen Unfall habe er aber nicht verursacht, so der Beschuldigte. Doch auch hier gibt es Ungereimtheiten: Nach dieser Version des Angeklagten hat jemand die Scheibe des parkierten Autos eingeschlagen. Er hat aber trotzdem nie Anzeige gegen unbekannt erstattet und auch die Reparatur des Schadens am Auto selber bezahlt. Und die Staatsanwaltschaft fragt: Wieso befinden sich im Auto zwar Scherben, aber auf dem Fahrersitz sind fast keine zu finden?

Im Urteil begründet das Glarner Kantonsgericht seinen Entscheid un-ter anderem mit: «Insgesamt machte der Beschuldigte sehr unterschiedliche und teilweise nachweislich unzutreffende Zeitangaben.» Zudem habe er mutmasslich Behauptungen aufgestellt, um sich selber zu schützen. Da es aber genügend Indizien dafür gibt, dass der Angeklagte sich des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und weiteren Punkten strafbar gemacht hat, verurteilt ihn das Gericht zu einer Busse von 2400 Franken und zu ei- ner Geldstrafe von 6800 Franken. Zusätzlich muss er die Gerichtskosten tragen.

Der Angeklagte hat dieses Urteil angefochten. Nun muss sich das Glarner Obergericht mit den drei Unfallversionen beschäftigen.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Könnte euch auch interessieren
Mehr zu Leben & Freizeit MEHR