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Fünf Fragen an Livia Casanova

Die Datenschutzbeauftragte des Kanton Glarus spricht über die Whatsapp-Nutzung in der Schule.

Südostschweiz
01.03.19 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Die Datenschützerin rät von der Nutzung von Whatsapp in der Schule ab.
Die Datenschützerin rät von der Nutzung von Whatsapp in der Schule ab.
PRESSEBILD

1. Warum ist Whatsapp nicht datenschutzkonform?

Bereits bei der Installation von Whatsapp wird auf sämtliche Kontaktdaten des Smartphones zugegriffen. Eigentlich müsste man für den Gebrauch von Whatsapp die Zustimmung aller Kontakte einholen. Hinzu kommt, dass sich die Whatsapp-Server in den USA befinden. Bei der Datenübermittlung ins Ausland verliert man die Kontrolle über die Daten. Zudem teilt Whatsapp Daten mit anderen Gesellschaften wie Facebook.

2. Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Gruppenchats?

Eigentlich gibt es keinen. Bei Gruppenchats kommt einzig hinzu, dass man dort zusätzlich seine Telefonnummer der ganzen Gruppe bekannt gibt. Ansonsten sind dieselben Datenschutzprobleme vorhanden.

3. Was sind alternative Kommunikationsapps?

Threema, Signal oder auch Telegram sind Alternativen, die geprüft werden. Wir schauen unter anderem auf Faktoren wie den Serverstandort, die Verschlüsselung der Daten oder wie die Registration funktioniert. Also: Muss man die Telefonnummer angeben, oder kreiert man einen Benutzernamen?

4. Geben Sie den Schulen eine Empfehlung ab?

Jetzt ist es noch zu früh dafür. Ausserdem trägt das öffentliche Organ, also die Schulen, die Verantwortung für die Auswahl der Kommunikationssoftware. Doch aus datenschutzrechtlicher Sicht ist von der Verwendung von Whatsapp abzuraten.

5. Wie können sich Private schützen?

Es ist wichtig, sich vor Augen zu führen, welchen Umfang an Daten man preisgibt. Nebst den Kontaktdaten werden auch Meta-Daten gesammelt. Darunter läuft auch, wie oft man einer Person schreibt, mit wem und wann man kommuniziert. Dadurch können Rückschlüsse gezogen werden. Nur hat man keinen Einfluss darauf, was mit den Daten geschieht. Bei einem Datenmissbrauch sind die Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, eingeschränkt. Dies wegen des ausländischen Unternehmensstandorts. (mab)

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