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Anwalt bedroht, Prozess vertagt

Das Regionalgericht Plessur hat den Prozess vom Dienstag wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vertagt. Der Verteidiger hatte sein Mandat aufgrund massiver Bedrohungen niedergelegt.

07.02.18 - 04:30 Uhr
Leben und Freizeit
Drei Prozesse sind innerhalb nur weniger Tage vertagt worden.
Drei Prozesse sind innerhalb nur weniger Tage vertagt worden.
PIXABAY.COM

Prozessvertagungen gehörten in den letzten Tagen am Regionalgericht Plessur in Chur zur Tagesordnung. Innerhalb von nur wenigen Tagen sind drei Prozesse verschoben worden. Ein Prozess wegen mehrfacher Urkundenfälschung wurde vertagt, weil noch weitere Beweismittel beschafft werden mussten. Einen Prozess wegen mehrfachen Raubes verschob das Gericht, weil sich eine Zeugin erst kurz vorher zu einer Aussage bereit erklärte. Und schliesslich wurde der Prozess von Dienstag wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vertagt, weil der amtliche Verteidiger sein Mandat niedergelegt hatte. Er wurde im Vorfeld vom Angeklagten massiv bedroht.

Ist es üblich, dass Prozesse vertagt werden? «Drei Prozessvertagungen innerhalb so kurzer Zeit sind ein Zufall», erklärt der langjährige Gerichts-Berichterstatter der «Südostschweiz» Theo Gstöhl. Auch er ist gespannt, ob der auf Dienstag angesetzte Prozess bald durchgeführt werden kann.

Einer nach dem anderen

In der Anklageschrift sei ein anderer Anwalt aufgeführt als jener, dienstags vor Gericht erwartet wurde, berichtet Gstöhl. Der Angeklagte habe wahrscheinlich mit dem zuerst aufgebotenen Verteidiger bereits Differenzen gehabt, so seine Vermutung.

Der Angeklagte sei im Ausland untergetaucht. «Offenbar hält er sich derzeit in Afrika auf», so Gstöhl. Die Bedrohungen habe der Angeklagte seinem Verteidiger via Email und Facebook zukommen lassen. Nun werde dem Angeklagten ein neuer Anwalt zugewiesen. «Wenn auch dieser vom Angeklagten bedroht wird und sein Mandat niederlegt, wird der Prozess ohne Verteidiger durchgeführt.» Erscheine der Angeklagte auch dann nicht vor Gericht, werde das Gerichtsurteil in seiner Abwesenheit gefällt.

Auf der Nase herumtanzen?

Das müsse aber noch nicht das Ende der Geschichte bedeuten, sagt Gstöhl, der seit vielen Jahren aus dem Gericht berichtet. «Sollte der Angeklagte letztendlich doch wieder auftauchen, hat er Anrecht auf einen Prozess, an dem er anwesend ist.»

Das klingt grad so, als ob viel Zeit und Geld eingesetzt würden – für nichts? «Der Steuerzahler kann diese Ressourcenverschwendung letztendlich bereinigen», meint Gstöhl dazu.

Simone Zwinggi ist Redaktorin bei Zeitung und Online. Nach einem Sportstudium wendete sie sich dem Journalismus zu. Sie ist hauptberuflich Mutter, arbeitet in einem Teilzeitpensum bei der «Südostschweiz» und hält Anekdoten aus ihrem Familienleben in regelmässigen Abständen im Blog Breistift fest. Mehr Infos

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Wenn unser Recht so einfach gestrickt ist. Für was verurteilen wir dann überhaupt noch jemanden? Entweder ist der Täter anwesend und kann sich verteidigen oder es gilt das gefällte Urteil zu vollstrecken. Punkt und fertig.

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