Trotz Cannabiskonsums noch fahrtauglich
Ein 22-jähriger Glarner muss nach einer Polizeikontrolle seinen Führerausweis vorläufig abgeben. Zu unrecht, wie nun das Glarner Verwaltungsgericht urteilt. Dies, obwohl er zugibt, Cannabis konsumiert zu haben.
Ein 22-jähriger Glarner muss nach einer Polizeikontrolle seinen Führerausweis vorläufig abgeben. Zu unrecht, wie nun das Glarner Verwaltungsgericht urteilt. Dies, obwohl er zugibt, Cannabis konsumiert zu haben.
08.08.17 - 05:00 Uhr
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