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Ein Feuerwerk zum Geburtstag

Am 1.August wollen es die Schweizer jeweils richtig knallen lassen! Allerdings herrscht an diesem Datum im Hochsommer oft Waldbrandgefahr und dann sind Feuerwerkskörper verboten. Doch dieses Jahr könnten wir Glück haben.

28.07.17 - 13:29 Uhr
Leben & Freizeit
Feuerwerkskörper sind am 1.August oft verboten
Feuerwerkskörper sind am 1.August oft verboten
PIXABAY

Wer hat die grösste Rakete, kann ich mit einem Leucht-Zündhölzli meinen Namen schreiben und wie lange das 1.Augustfeuer dieses Jahr wohl brennt, das sind die grossen Themen, welche uns am Nationalfeiertag der Schweiz bewegen.

Über all diesen kleinen Ungewissheiten schwebt alle Jahre wieder eine grosse Frage: Dürfen wir überhaupt?

Ja, wir dürfen. Dieses Jahr hat wohl auch Petrus Lust auf ein ordentliches Feuerwerk. Dank den regnerischen Tagen wird die Waldbrandgefahr, laut Amt für Wald-und Naturgefahren, über den 1.August als «mässig bis erheblich» eingestuft. Heisst: Wir dürfen grillieren und Raketen steigen lassen, aber bitte mit Vorsicht und der nötigen Portion Menschenverstand. Dies wiederum heisst: Raketen nicht ins Waldgebiet schiessen und kein Feuer in der Nähe von trockenem Gras entfachen.

Das Amt für Wald- und Naturgefahren rät ausserdem, die Hinweise der Gemeinden zu beachten und auch einen Blick auf die kantonale Waldbrand-Gefahren-Karte zu werfen. Die findet Ihr hier.

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