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Überfahrene Tiere: Der Autofahrer steht in der Pflicht

Die Bündner Strassen sind ein gefährliches Pflaster für Haus- und Wildtiere. Doch wie häufig werden Tiere überfahren? Und was muss der beteiligte Autofahrer tun? Wir haben nachgefragt.

27.07.17 - 17:30 Uhr
Leben & Freizeit
Warnschilder helfen nicht immer.
Warnschilder helfen nicht immer.
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Am Montagabend ist es wieder passiert: In Domat/Ems wurde ein Hund auf dem Fussgängerstreifen angefahren und getötet. «Dass ein Hund angefahren wird, ist selten bis einmalig», sagt Markus Walser, Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden. Immer wieder würden dagegen Katzen Opfer des Strassenverkehrs. 

Besonders traurig: Die Dunkelziffer ist hoch. Nur selten wird der Polizei eine überfahrene Katze gemeldet. Das kann von anderen Verkehrsteilnehmern sein oder einer Patrouille, die das tote Tier auffindet. «Was wir nicht mitbekommen, wissen wir leider auch nicht», so Walser.

Die Halter der tot aufgefundenen Katzen können nur ausfindig gemacht werden, wenn sie gechipt sind. Andernfalls werden die Tiere in der Regel vom Tiefbauamt auf die Kadaverstelle gebracht.

Tierhalter oder Polizei informieren

Unabhängig, wie sich Autofahrer in der Praxis nach dem Anfahren eines Hundes oder einer Katze verhalten: Das Gesetz ist unmissverständlich. Gemäss Art. 51 des Strassenverkehrsgesetzes muss der Lenker den Vorfall dem Tierhalter melden. Ist dies nicht möglich, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen. Letztere rückt selbst aus oder bietet einen Wildhüter auf, da das verletzte Tier gefährlich sein könnte. Es besteht die Möglichkeit, dass die Person bei falscher Annäherung an das Tier verletzt werden könnte.

Auch beim Wild Meldepflicht

Nicht anders verhält es sich bei einem Unfall mit einem grösseren Wildtier. Hier ist der Lenker laut Walser ebenfalls verpflichtet, den Zusammenstoss beispielsweise mit einem Reh zu melden. Dies werde auch meist getan, denn die Meldung ist Voraussetzung, dass die Versicherung den allenfalls entstandenen Schaden am Fahrzeug übernehme.

Polizei kennt die Wildhüter

Wer nachts auf Bündner Strassen fährt, weiss, wie viele Wildtiere sich auf den Asphalt verirren. Entsprechend angepasst sollte die Fahrweise sein. Doch was tun, wenn es trotzdem knallt? Wildhüter aufsuchen oder Polizei kontaktieren? Es empfiehlt sich, den Fall direkt der Polizei-Einsatzzentrale zu melden. Die Polizei leitet anschliessend die weiteren Massnahmen ein und bietet den entsprechenden Wildhüter auf.

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