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Immer mehr wollen mit Drohnen in die Luft

Das Drohnenfliegen ist rund um Flughäfen und Helikopterlandeplätze verboten. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Bewilligung beantragt werden. Beim Flughafen Samedan und dem Heliport St. Moritz gehen immer mehr solcher Anträge ein.

Corinne
Raguth Tscharner
26.07.17 - 05:03 Uhr
Leben & Freizeit
Im Luftraum des Flughafen Samedan wollen immer mehr Leute eine Drohne in die Luft steigen lassen.
Im Luftraum des Flughafen Samedan wollen immer mehr Leute eine Drohne in die Luft steigen lassen.
ARCHIVBILD YANIK BÜRKLI

Wer mit einer Drohne in der Nähe eines Flughafens fliegen möchte, der darf dies nicht in einem Umkreis von 5 Kilometern tun. Wie die Engadin Airport AG in einer Mitteilung schreibt, existiert dieses Verbot zum Schutz des Luftraumes und somit der an- und abfliegenden Flugzeuge und Helis.

Flughafenleiter können jedoch in Ausnahmefällen Bewilligungen für Drohnenflüge im geschützten Luftraum erteilen. Dafür muss aber ein Gesuch eingereicht werden.

Die Nachfrage steigt

Wie Martin Binkert, Chief Ground Services bei der Engadin Airport AG, sagt, nehmen Anfragen dieser Art beim Flughafen Samedan und beim Heliport St. Moritz kontinuierlich zu. «Im Durchschnitt bekommen wir ein bis zwei Anfragen pro Woche», erklärt er. «Im Winter sind es mehr als im Sommer.»

Der Grund für die hohe Anzahl an Anfragen sei vermutlich die Nähe des Flughafens und des Heliports zu St. Moritz. «Viele möchten eine Drohne für Werbefotos oder für Hochzeiten in die Luft schicken», führt Binkert aus. Der Luftraum für dieses Vorhaben liegt jedoch genau in der Anflugschneise des Flughafens.

Neue Bedingungen definiert

Aus diesem Grund haben der Flughafen Samedan und der Heliport St. Moritz in Zusammenarbeit die Bedingungen für eine Flugbewilligung neu definiert. Demnach werden die Bewilligungen nur vergeben, wenn es keine alternative Möglichkeit für die Aufnahmen gebe. Zudem werde grundsätzlich nur eine maximale Flughöhe von 100 Metern bewilligt.

Auch muss die Drohne mit einem sogenannten Logger ausgerüstet sein. Die aufgezeichneten Daten des Loggers müssen nach dem Flug dem Engadin Airport zur Kontrolle gezeigt werden.

Ausserdem müssen die gesetzlichen Auflagen des Bundesgerichts für Zivilluftfahrt eingehalten werden, sowie der Verhaltens-Kodex des schweizerischen Verbandes ziviler Drohnen. Auch werden Bewilligungen nur an Piloten erteilt, die über eine Drohnenlizenz der Stufe TRE oder höher verfügen.

Ein Antrag kann auf der Homepage des Engadin Airport gestellt werden. Wie es in der Mitteilung heisst, werden die Bewilligungen jedoch nur restriktiv vergeben, um die Helis und Flugzeuge besonders während der anspruchsvollen Start- und Landephasen zu schützen.

Corinne Raguth Tscharner ist stellvertretende Chefredaktorin Online/Zeitung und Chefin vom Dienst bei «suedostschweiz.ch». Zuvor erlernte sie das journalistische Handwerk als Volontärin in vier verschiedenen Redaktionen (Print, Online, Radio, TV) und war als Online-Redaktorin tätig. Mehr Infos

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