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Flug-Verbot in Flims steht alleine da

Über dem Caumasee dürfen keine Drohnen mehr geflogen werden, so hat der Gemeindevorstand von Flims entschieden. Bisher bleibt Flims die einzige Gemeinde, die ein solches Verbot lanciert hat.

13.07.17 - 11:30 Uhr
Leben & Freizeit
Drohne Phantom
Wo dürfen Drohnen geflogen werden?
SYMBOLBILD YANIK BÜRKLI

Grundsätzlich dürfen in der Schweiz Drohnen gesteuert und Filmmaterial gesammelt werden, aber es herrschen gewisse Regeln. So gibt es ein generelles Flugverbot über und um Flughäfen und Militäranlagen. Ausserdem darf ein Multikopter nur mit einem Gewicht unter 30 Kilogramm und mit direktem Augenkontakt des Piloten ohne Bewilligung gesteuert werden – so sind die Vorgaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).

Die Bestimmungen des BAZL.
Die Bestimmungen des BAZL.
BILD BAZL

Auf einer vom BAZL erstellten Karte sind die verbotenen Zonen markiert – allerdings ohne den von Gemeinden verbotenen Gebieten.

Keine weiteren Verbote bekannt

Im Kanton Graubünden hat der Gemeindevorstand von Flims beschlossen, dass über dem Caumasee nun eine «flugfreie» Zone besteht. «Nebst Flims sind uns keine weiteren Verbote bekannt», so Roman Rüegg, Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden. Ihm sei auch nicht bekannt, ob weitere Gemeinden solche Verbote planen.

Bei Widerhandlungen gegen Flugverbotszonen oder regionale Bestimmungen kommt es beim BAZL zur Anzeige beziehungsweise bei der jeweiligen Gemeinde zu Sanktionen.

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