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Die EU willigt ein: Glarner Alpkäse ist in Zukunft geschützt

«Bündnerfleisch», «Tête de Moine», «Gruyère» und nun neu auch «Glarner Alpkäse». Bezeichnungen, die unter dem Schutz der EU stehen. So sollen Nachahmung und missbräuchliche Verwendung verhindert werden.

05.07.17 - 05:00 Uhr
Leben & Freizeit
Heinz Trachsel, Geschäftsführer der Glarona (vorne), ist stolz auf das Glarner Traditionsprodukt.
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