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Beinahe drei Ausweisentzüge pro Woche

Am Wochenende ist einem 18-Jährigen bei einer Verkehrskontrolle der Führerausweis auf Probe abgenommen worden. Kein Einzelfall in Graubünden!

02.05.17 - 05:00 Uhr
Leben & Freizeit
Junglenkern, die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begehen, drohen harte Strafen.
Junglenkern, die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begehen, drohen harte Strafen.
KEYSTONE

Bei einer Routinekontrolle ist der Stadtpolizei Chur am Wochenende ein 18-jähriger Fahrzeuglenker ins Netz gegangen, der mit einem Führerausweis auf Probe sowie unter Drogeneinfluss unterwegs war. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen. Und er wurde zur Blutentnahme ins Kantonsspital überführt. Die Ermittlungen zum Fall laufen.

Vom Entzug bis zur Annulierung

Die Folgen für ein solches Vergehen fallen unterschiedlich aus. Ist es das erste Vergehen, so wird dem Lenker nebst dem Entzug des Führerausweis auf Probe auch eine Verlängerung der Probezeit um ein Jahr aufgebrummt. Ist der Lenker aber Widerholungstäter, fallen die Konsequenzen drastischer aus. Als erste wird dann die Annulierung des Führerausweises durchgeführt. Danach folgt eine einjährige Sperrfrist, die erneute Absolvierung der Prüfungen sowie ein Termin beim Verkehrspsychologen.

24 Annulierungen im Jahr 2016

Dennoch ist das Vergehen des 18-Jährigen kein Einzelfall. Wie eine Nachfrage beim Strassenverkehrsamt Graubünden ergab, kommen solche Fälle dutzendweise vor:

Ersttäter (Entzug und Verlängerung der Probezeit um ein Jahr)

  • 2016: 143 Fälle
  • 2015: 125 Fälle
  • 2014: 143 Fälle
     

Wiederholungstäter (Annulierung des Führerausweises)

  • 2016: 24 Fälle
  • 2015: 27 Fälle
  • 2014: 37 Fälle
     

Gesetzliche Grundlagen

Die Ursachen für ein Vergehen mit solchen Folgen sind unterschiedlich. Wurden Verkehrsregeln verletzt, die strafrechtlich nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können, oder wurde ein Verkehrsunfall verursacht, so spricht das Gesetz von einer leichten, einer mittelschweren oder einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften.

Liegt eine leichte Widerhandlung vor, so wird dem Lenker mit dem Führerausweis auf Probe für mindestens einen Monat der Führerausweis entzogen, wenn in den zwei Jahren vor dieser leichten Widerhandlung der Ausweis entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme verfügt wurde. Dazu gehört beispielsweise wer in alkoholisiertem Zustand fährt, dabei das Fahrzeug aber nicht mit einer qualifizierten Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration lenkt und keine weiteren Vergehen begeht. Bei Junglenkern liegt die Toleranz bei 0,1 Promille.

Ist das Vergehen weder leicht noch schwer, so handelt es sich um eine mittelschwere Widerhandlung. Das ist dann der Fall, wenn beispielsweise ein Fahrzeug ohne passenden Führerausweis gelenkt wird.

Wiegt das Verschulden schwer und hat die fehlbare Person zumindest in grobfahrlässiger Weise wichtige Verkehrsvorschriften verletzt und damit eine konkrete oder zumindest erhöhte abstrakte Gefährdung anderer Personen geschaffen, liegt eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften vor. Hiervon spricht man zum Beispiel beim Lenken eines Fahrzeuges unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Wer also seinen Führerausweis auf Probe bis zum Ende der dreijährigen Probezeit behalten möchte, sollte sich strikt an die jeweiligen Verkehrsvorschriften halten.

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