Undurchsichtiges Spiel der Krankenkassen bei Off-Label-Medikamenten
Angst vor dem Tod? Sicher nicht Ursula Willi*. Sie lebe, und das sehr gut, sagt die 70-jährige Bündnerin in einem Gespräch über ihren Krebs. Über dessen Behandlung. Und den Ärger mit der Krankenkasse, weil diese es ablehnt, ein für sie wichtiges Medikament zu bezahlen. Es geht um ein sogenanntes Off-Label-Medikament: also eines, das offiziell in der Schweiz noch nicht zugelassen ist. «Hier sind diese Medikamente sehr oft noch nicht verfügbar, weil sich das Bundesamt für Gesundheit und die Pharmaindustrie bei der Vergütung der Kosten nicht einig sind», sagt Roger von Moos, Chefarzt für Onkologie und Hämatologie am Kantonsspital Graubünden. Deswegen kämen die Medikamente später auf die Spezialitätenliste als in anderen Ländern.
Rückblick: Im August 2019 erhält Willi den Befund Endometriumkarzinom, Gebärmutterschleimhautkrebs. Zur Krankengeschichte etwas später. Das Off-Label-Medikament setzt Willi seit dem 14. Januar 2022 ein. Zu einem Zeitpunkt, als sie zwar noch nicht als geheilt gilt, aber auch wegen dieses Medikaments auf guten Wegen dazu ist. Aus nachvollziehbaren Gründen hat Willi keine Gebärmutter mehr. «Mein Hormonhaushalt steht deshalb fast still.» Wegen dem und damit der Krebs besiegt werden kann schlägt ihr der Onkologe ein wirksames Antihormon-Off-Label-Medikament aus England vor. Sie ist einverstanden – und versteht nach dem Antrag auf Vergütung bei ihrer Krankenkasse die Welt nicht mehr.
Medikamente selber bezahlen
Was Willi zu diesem Zeitpunkt nicht weiss: Schweizer Krankenkassen behandeln die Vergütung von Off-Label-Medikamenten je nach Lust und Laune. «Mein Antrag wurde drei Mal abgelehnt», erzählt sie. Und weil Willi keinesfalls auf den Mund gefallen ist, selber so einiges über Medizin versteht und nie aufgibt, meldet sie sich bei ihrer Krankenkasse und erkundigt sich, weshalb ihre Therapie nicht bezahlt werde. Das Mittel stehe nicht auf der Spezialitätenliste, so die Dame vom Krankenversicherer. Willi insistiert und erzählt von einer Patientin mit der gleichen Krankheit. Sie sei bei einer anderen Krankenkasse versichert, das genau gleiche Medikament werde ihr bezahlt. «Wenn meine Kasse das Medikament nicht bezahlt, weil es nicht auf der Spezialitätenliste ist, gilt diese Begründung doch für alle Kassen.» Nicht eben freundlich versucht die Krankenkassenfrau das Gespräch mit: «Das ist so. Punkt. Amen.» zu beenden.