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Schweiz & Welt

Dem Majorzverfahren geht es an den Kragen

Südostschweiz
21.08.2019, 11:51 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

«Das Urteil des Bundesgerichts ist ein Meilenstein in der Bündner Politikgeschichte», schreibt die SP Graubünden am Mittwochmorgen in einer Mitteilung. Wie das Bundesgericht mitteilt, wird das heutige Grossratswahlsystem teilweise als verfassungswidrig erklärt. Es sei nicht in allen Belangen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar.

Dieser Entscheid betrifft sieben Wahlkreise: Der kleinste Wahlkreis, Avers, und die sechs grössten Wahlkreise Chur, Fünf Dörfer, Oberengadin, Rhäzüns, Davos und Ilanz.

Nun muss das Wahlsystem angepasst werden. Über die Anpassung des Wahlsystems wird der Grosse Rat und letztlich das Stimmvolk entscheiden, weil dafür auch eine Änderung der Kantonsverfassung nötig sein wird, schreibt die Standeskanzlei in einer Mitteilung. Weiter heisst es, dass bereits heute klar ist, dass der Entscheid eine Anpassung des derzeit geltenden Wahlsystems auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2022 erforderlich macht. (nua)

Heute wird in Graubünden im Majorzsystem gewählt. Das Majorzsystem ist in der Schweiz ein Auslaufmodell. Neben Graubünden wird der Majorz für Parlamentswahlen nur noch in Appenzell Innerrhoden angewendet und Appenzell Ausserrhoden kennt eine Mischform aus Majorz und Proporz. In Graubünden ist das Majorzsystem seit Jahrzehnten umstritten. Seit 1937 wurden acht Proporzmodelle zur Volksabstimmung vorgeschlagen. Ein einziges Mal, 2003, siegten die Befürworter des Proporzes. Die Abstimmung wurde jedoch wiederholt, und es gewannen wieder die Verfechter des Majorzes. Das letzte Mal wurde der Wechsel zum Proporz im März 2013 an der Urne abgelehnt – mit 56 Prozent der Stimmen.

Beim Majorz, auch Majorzwahl oder Mehrheitswahl, werden die Kandidaten gewählt, die am meisten Stimmen erhalten.

Beim Proporz, auch Proporzwahl oder Verhältniswahl, werden nicht Kandidierende direkt gewählt, sondern in erster Linie die Partei und erst dann die Kandidaten.

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