Kanton beschliesst Jagdvorschriften – das Wichtigste zur Glarner Jagd 2023
Die Glarner Jagdvorschriften 2023 beinhalten vier wesentliche Anpassungen gegenüber den Vorschriften des Vorjahres:
● Glarner Jagende erhalten neu eine dritte Gämse (Geiss oder Jährling), die sie nur im Waldbereich erlegen dürfen. Weiterhin können sie zwei Gämsen, wovon maximal ein männliches Tier sein darf, an einem beliebigen Ort erlegen.
● Im Frühjahr 2024 sollen erneut Vergrämungsabschüsse von Kormoranen am Linthkanal durchgeführt werden. Das, weil die Population der Äschen in der Linth laut Kanton «dramatisch» zurückgegangen ist. 2024 soll es zudem Anpassungen bei der Fischerei geben.
● Die Liste verbotener Hilfsmittel wird gekürzt. Neu beschränkt sie sich nebst den vom Bund verbotenen Hilfsmitteln auf das Mitführen und Verwenden von Nachtsichtzielgeräten und Drohnen.
● Im ehemaligen Teilgebiet des eidgenössischen Jagdbanngebiets Kärpf im touristischen Intensiverholungsgebiet in Elm wird die Jagd eingeführt. Dies soll laut Kanton schonend geschehen. Der Regierungsrat legt deshalb eine tageweise Jagd auf das Schalenwild, wie etwa Hirsche und Gämsen, fest. Anfang Juni hat der Bundesrat ein acht Quadratkilometer grosses Gebiet aus dem eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf entlassen und eine gleich grosse Fläche im Chrauchtal unter Schutz gestellt.
Die Glarner Staatskanzlei machte die Jagdvorschriften 2023 am Dienstag bekannt.