Säule 3a erlaubt ab 2027 höhere Einzahlungen – diese Beträge gelten
Die Höchstbeträge für die Säule 3a steigen auf den 1. Januar 2027. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, darf künftig bis zu 7373 Franken pro Jahr einzahlen. Heute liegt die Grenze bei 7258 Franken. Das sind 115 Franken mehr. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse steigt der maximale Betrag von 36'288 auf 36'864 Franken.
Wie viel darf ich 2027 in die Säule 3a einzahlen?
Entscheidend dabei ist, ob jemand einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule angehört. Bei Personen ohne Pensionskasse hängt der erlaubte Beitrag auch zusätzlich vom Erwerbseinkommen ab.
| Situation | Höchstbetrag 2026 | Höchstbetrag 2027 | Veränderung |
| Mit Pensionskasse | 7258 Franken | 7373 Franken | + 115 Franken |
| Ohne Pensionskasse | 20% des Erwerbseinkommens, maximal 36`288 Franken | 20% des Erwerbseinkommens, maximal 36`864 Franken | Höchstgrenze + 576 Franken |
Die Beträge sind zugleich die Grenzen für die ordentlichen Einzahlungen und die entsprechenden Steuerabzüge. Aufrunden ist laut Steuerverwaltung nicht erlaubt.
