Bussenkatalog Schweiz: Diese Geschwindigkeitsbussen und Ausweisentzüge drohen | Südostschweiz
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Bussenkatalog Schweiz: Diese Geschwindigkeitsbussen und Ausweisentzüge drohen
Zu schnell gefahren? Diese Tabellen zeigen die Bussen innerorts, ausserorts und auf Autobahnen. Entscheidend ist die Überschreitung nach Sicherheitsabzug.
Geschwindigkeitsbussen in der Schweiz hängen davon ab, wo und wie deutlich das Tempolimit überschritten wurde. Für kleinere Verstösse gelten feste Ordnungsbussen. Bei höheren Überschreitungen folgt eine Anzeige; zusätzlich können eine Verwarnung oder ein Führerausweisentzug folgen.
Wichtig: Alle Überschreitungen in den folgenden Tabellen gelten nach Abzug der Geräte- und Messunsicherheit. Die auf dem Tacho angezeigte Geschwindigkeit ist deshalb keine ausreichende Grundlage, um eine Busse zu bestimmen.
Wie hoch sind die Geschwindigkeitsbussen in der Schweiz?
Die festen Ordnungsbussen unterscheiden zwischen innerorts, ausserorts einschliesslich Autostrassen und Autobahnen:
Überschreitung nach Sicherheitsabzug
Innerorts
Ausserorts & Autostrassen
Autobahn
1–5 km/h
40 Franken
40 Franken
20 Franken
6–10 km/h
120 Franken
100 Franken
60 Franken
11–15 km/h
250 Franken
160 Franken
120 Franken
16–20 km/h
Anzeige
240 Franken
180 Franken
21–25 km/h
Anzeige
Anzeige
260 Franken
Ab 26 km/h
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Ordnungsbussen nach Strassenart.
Die Kantonspolizei Bern veröffentlicht diese Übersicht auf Grundlage der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung. «Anzeige» bedeutet, dass der Fall im ordentlichen Strafverfahren behandelt wird. Es gibt dafür keinen einheitlichen Pauschalbetrag aus dieser Tabelle.
Wie viel Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?
Der umgangssprachliche Toleranzabzug heisst Sicherheitsabzug. Er berücksichtigt die Unsicherheit der Messung und hängt von Messverfahren und gemessener Geschwindigkeit ab.
Für Radar- und Lasermessungen nennt die Kantonspolizei Zürich folgende Werte:
Gemessene Geschwindigkeit
Radarmessung
Lasermessung
Bis 100 km/h
5 km/h
3 km/h
101 – 150 km/h
6 km/h
4 km/h
Ab 151 km/h
7 km/h
5 km/h
Toleranzabzüge
Diese Übersicht gilt für die genannten Messarten. Bei anderen Verfahren können andere Sicherheitsabzüge gelten.
Beispiel: 67 km/h bei erlaubten 50 km/h
Bei einer Radarmessung werden von 67 km/h zunächst 5 km/h abgezogen. Massgebend sind damit 62 km/h – also 12 km/h zu viel. Innerorts ergibt das eine Ordnungsbusse von 250 Franken.
Eine Busse und eine Massnahme gegen den Führerausweis sind zwei unterschiedliche Folgen. Über die Strafe entscheidet die Strafbehörde; über Verwarnung oder Ausweisentzug das zuständige Strassenverkehrsamt.
Bei einer erstmaligen Widerhandlung ohne entsprechende Vorbelastung gelten in Standardsituationen folgende Schwellen:
Strassenart
Verwarnung
Mindestens 1 Monat Entzug
Mindestens 3 Monate Entzug
Innerorts
16 – 20 km/h zu schnell
21 – 24 km/h
Ab 25 km/h
Ausserorts und Autostrassen
21 – 25 km/h zu schnell
26 – 29 km/h
Ab 30 km/h
Autobahn
26 – 30 km/h zu schnell
31 – 34 km/h
Ab 35 km/h
Grenzen, ab wann der Führerausweis entzogen wird.
Auch hier zählt die Überschreitung nach Sicherheitsabzug. Vorbelastungen und zusätzliche erschwerende Umstände können zu strengeren Massnahmen führen.
Warum kann eine Anzeige zusätzlich teuer werden?
Ausserhalb des Ordnungsbussenverfahrens können zur Strafe Verfahrenskosten hinzukommen. Bei groben Verkehrsregelverletzungen ist eine Geldstrafe möglich, deren Höhe auch von den finanziellen Verhältnissen abhängt.
Daneben kann das Verwaltungsverfahren weitere Gebühren verursachen. Das Strassenverkehrsamt Graubünden weist ausdrücklich darauf hin, dass Gebühren für Administrativmassnahmen unabhängig von den Bussen und Kosten des Strafverfahrens erhoben werden. Eine bezahlte Strafe erledigt deshalb nicht automatisch ein Verfahren zum Führerausweis.
Ab wann liegt ein Raserdelikt vor?
Die gesetzlichen Geschwindigkeitsschwellen richten sich nach dem erlaubten Tempo:
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit
Besonders krasse Überschreitung ab
Höchstens 30 km/h
40 km/h zu viel
Mehr als 30 bis 50 km/h
50 km/h zu viel
Mehr als 50 bis 80 km/h
60 km/h zu viel
Mehr als 80 km/h
80 km/h zu viel
Raserdelikte – Grenzen
Bei erlaubten 30 km/h ist die Schwelle somit bei einer massgebenden Geschwindigkeit von 70 km/h erreicht, bei erlaubten 120 km/h bei 200 km/h. Solche Verstösse können Freiheitsstrafen und einen langen Führerausweisentzug nach sich ziehen. Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Mindeststrafen vor; die konkrete Beurteilung erfolgt im Einzelfall.
Häufige Fragen zu Geschwindigkeitsbussen
Was kosten 10 km/h zu viel?
Nach Sicherheitsabzug kosten 10 km/h zu viel innerorts 120 Franken, ausserorts und auf Autostrassen 100 Franken, auf der Autobahn 60 Franken.
Was passiert bei 20 km/h zu viel?
Innerorts folgt eine Anzeige; bei erstmaliger leichter Widerhandlung ist grundsätzlich eine Verwarnung vorgesehen. Ausserorts und auf Autostrassen beträgt die Ordnungsbusse 240 Franken, auf Autobahnen 180 Franken. Die Werte beziehen sich auf die Nettoüberschreitung.
Welche Busse gilt in einer Tempo-30-Zone?
In einer innerörtlichen Tempo-30-Zone gilt die Spalte «innerorts». Wer nach Sicherheitsabzug 40 statt 30 km/h fährt, überschreitet das Limit um 10 km/h und muss mit 120 Franken Ordnungsbusse rechnen.
Gilt eine Autostrasse als Autobahn?
Für diese Ordnungsbussentabelle nicht. Autostrassen gehören zur Kategorie «ausserorts und Autostrassen». Das ist wichtig, weil die Beträge und Schwellen von denen auf Autobahnen abweichen.
Was gilt auf einer Autobahn mit Tempo 80?
Die Überschreitung wird gegenüber dem signalisierten Limit von 80 km/h berechnet. Für die Ordnungsbusse bleibt die Strassenart massgebend. Bei den besonders krassen Überschreitungen richtet sich die gesetzliche Schwelle dagegen nach dem erlaubten Tempo: Bei höchstens 80 km/h sind es 60 km/h zu viel.
Wie lange habe ich Zeit, eine Ordnungsbusse zu bezahlen?
Für Ordnungsbussen gilt eine Bedenkfrist von 30 Tagen. Bei fristgerechter Bezahlung fallen im Ordnungsbussenverfahren keine zusätzlichen Kosten an. Wird die Busse abgelehnt oder nicht rechtzeitig bezahlt, folgt das ordentliche Verfahren.
Was gilt für Personen mit ausländischem Führerschein?
Ein ausländischer Führerschein schützt nicht vor Schweizer Sanktionen. Wer im Ausland wohnt, kann bei einem entsprechend schweren Verstoss ein Fahrverbot für die Schweiz erhalten. Der Kanton Zürich erklärt, dass dieses auch der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes gemeldet wird.