Blaue Zone Schweiz: Parkscheibe, Zeiten und Regeln | Südostschweiz
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Blaue Zone Schweiz: Parkscheibe, Zeiten und Regeln
Wie lange darf man in der Blauen Zone parkieren? Wann braucht es am Sonntag eine Parkscheibe? Die wichtigsten Regeln in der Schweiz – mit Zeitbeispielen und Informationen zu Parkkarten.
In der Blauen Zone in der Schweiz gilt grundsätzlich: Parkscheibe auf den nächsten Stunden- oder Halbstundenstrich nach der tatsächlichen Ankunft stellen. Ab der eingestellten Zeit dürft ihr normalerweise eine Stunde parkieren. Über Mittag und am Abend gelten besondere Regeln. Die zeitliche Beschränkung gilt normalerweise von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr. Zusatztafeln können andere Vorgaben machen. Deshalb lohnt sich vor dem Weggehen immer ein Blick auf die Signalisation.
Parkscheibe einstellen: So funktioniert es in der Schweiz
Der Pfeil muss genau auf den Strich zeigen, der auf eure tatsächliche Ankunft folgt. Stellt ihn nicht zwischen zwei Markierungen und rundet die Zeit nicht ab.
Beispiel: Ihr parkiert um 9.05 Uhr. Dann stellt ihr die Parkscheibe auf 9.30 Uhr und müsst spätestens um 10.30 Uhr wegfahren.
Legt die Parkscheibe gut sichtbar hinter die Frontscheibe. Kontrolliert beim Aussteigen, ob die Anzeige vollständig lesbar ist.
Wie lange darf man in der Blauen Zone parkieren?
Ausserhalb der Sonderzeiten gilt eine Stunde ab der korrekt eingestellten Ankunftszeit. Durch das vorgeschriebene Einstellen auf den nächsten Strich ist die tatsächliche Standzeit häufig länger.
Diese Beispiele gelten für die normale Blaue Zone an einem Werktag ohne abweichende Signalisation:
Tatsächliche Ankunft:
Parkscheibe einstellen auf:
Spätestens wegfahren:
8.10 Uhr
8.30 Uhr
9.30 Uhr
9.35 Uhr
10 Uhr
11 Uhr
11.20 Uhr
11.30 Uhr
12.30 Uhr
11.40 Uhr
12 Uhr
14.30 Uhr
13.20 Uhr
13.30 Uhr
14.30 Uhr
13.35 Uhr
14 Uhr
15 Uhr
15.20 Uhr
15.30 Uhr
16.30 Uhr
18.15 Uhr
18.30 Uhr
9 Uhr am folgenden Werktag
Beispiel-Zeiten für blaue Zone
Die Übersicht wendet die Regeln zur Einstellung sowie die Sonderregelungen für Mittag und Nacht an. Massgebend bleibt die Signalisation vor Ort.
Blaue Zone über Mittag: Wann darf man bis 14.30 Uhr bleiben?
Wer zwischen 11.30 und 13.29 Uhr ankommt, darf mit korrekt eingestellter Parkscheibe bis 14.30 Uhr parkieren.
Entscheidend ist die tatsächliche Ankunft. Wer bereits um 11.20 Uhr parkiert, stellt die Scheibe auf 11.30 Uhr und muss um 12.30 Uhr wegfahren. Die Mittagsregel verlängert diese Parkzeit nicht automatisch.
Wer hingegen um 11.40 Uhr ankommt, stellt auf 12 Uhr und darf bis 14.30 Uhr bleiben.
Blaue Zone am Abend und über Nacht: Was gilt?
Bei einer Ankunft zwischen 18 Uhr und 7.59 Uhr dürft ihr mit korrekt eingestellter Parkscheibe bis 9 Uhr am folgenden Werktag stehen bleiben.
Beispiel: Ihr kommt am Dienstag um 20.15 Uhr an und möchtet bis Mittwochmorgen parkieren. Stellt die Scheibe auf 20.30 Uhr. Die erlaubte Parkzeit endet am Mittwoch um 9 Uhr.
Eine Ausnahme von der Parkscheibenpflicht gibt es bei einer Ankunft zwischen 19 Uhr und 7.59 Uhr, wenn ihr vor 8 Uhr wieder wegfahrt. Dann müsst ihr keine Parkscheibe auslegen.
Gilt die Blaue Zone auch am Samstag?
Ja. Samstag zählt als Werktag. Ohne abweichende Signalisation gelten dieselben Regeln wie von Montag bis Freitag.
Ihr benötigt während der beschränkten Parkzeit grundsätzlich eine Parkscheibe oder eine passende Parkbewilligung. Der Samstag ist nicht automatisch ein freier Parktag.
Blaue Zone am Sonntag und an Feiertagen: Braucht es eine Parkscheibe?
Normalerweise nicht. An Sonn- und Feiertagen gilt die zeitliche Beschränkung der Blauen Zone nur, wenn eine Zusatztafel sie ausdrücklich vorschreibt.
Prüft deshalb auch sonntags die Schilder. Welche Feiertage vor Ort gelten, müsst ihr ebenfalls berücksichtigen: Die Feiertagsregelung ist nicht überall identisch.
Darf man die Parkscheibe nachstellen oder einfach umparkieren?
Die eingestellte Ankunftszeit darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden. Ihr dürft also nicht zum Auto zurückkehren und die Scheibe weiterdrehen, um länger stehen zu bleiben.
Auch das blosse Verschieben auf einen anderen Parkplatz im gleichen Strassenzug genügt nicht: Das Fahrzeug muss vorher wieder in den Verkehr eingefügt worden sein.
Welche Bussen drohen in der Blauen Zone?
Eine vergessene oder falsch eingestellte Parkscheibe kann ebenso eine Busse auslösen wie eine überschrittene Parkzeit.
Verstoss und Ordnungsbusse:
Parkscheibe fehlt oder ist nicht gut sichtbar: 40 Franken
Falsche Ankunftszeit eingestellt: 40 Franken
Ankunftszeit geändert, ohne wegzufahren: 40 Franken
Zulässige Parkzeit um bis zu zwei Stunden überschritten: 40 Franken
Parkzeit um mehr als zwei bis vier Stunden überschritten: 60 Franken
Parkzeit um mehr als vier bis zehn Stunden überschritten: 100 Franken
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Überschreitung der erlaubten Parkdauer. Sie bedeuten nicht, dass ihr ohne Weiteres zwei Stunden parkieren dürft. Die Bussen entsprechen den Positionen 200, 202 und 203 der eidgenössischen Ordnungsbussenliste.
Blaue Zone Zürich: Wie funktioniert die Tageskarte?
In Zürich gelten für die Parkscheibe die beschriebenen Grundregeln. Wer länger bleiben möchte, kann eine Tagesbewilligung für 15 Franken beziehen.
Sie erlaubt Privatpersonen und Firmen, einen leichten Motorwagen während eines Kalendertags zeitlich unbeschränkt in den Blauen Zonen der Stadt Zürich abzustellen. Im Kreis 1, Postleitzahl 8001, gibt es laut Stadt keine Parkplätze der Blauen Zone.
Weitere Informationen und Bezugsmöglichkeiten findet ihr bei der Stadt Zürich.
Parkkarten in Bern, Basel und Winterthur
Für längere Aufenthalte bieten auch andere Städte eigene Bewilligungen an. Eine schweizweit gültige Besucherparkkarte ist das jeweils nicht.
Bern: Besucherparkkarten für vier Stunden zu neun Franken oder 24 Stunden zu 16 Franken; gültig in entsprechend signalisierten Zonen mit Parkscheibenpflicht, nicht auf gebührenpflichtigen Parkfeldern
Basel und Riehen: Besucherparkkarte für einen halben Tag zu zwölf Franken oder einen Kalendertag zu 20 Franken
Winterthur: Besucherparkkarten sowie Bewilligungen für Anwohnende und lokale Gewerbebetriebe
Prüft vor dem Kauf den Geltungsbereich und den Beginn der Gültigkeit. Besonders wichtig: Eine Tageskarte für einen Kalendertag ist nicht dasselbe wie eine Bewilligung für 24 Stunden.
Weitere Fragen zur Blauen Zone in der Schweiz
Sind elektronische Parkscheiben erlaubt?
Nein. Die Stadt Zürich weist ausdrücklich darauf hin, dass elektronische Parkscheiben nicht erlaubt sind. Verwendet eine vorschriftsgemässe Parkscheibe.
Darf ich statt der Parkscheibe einen Zettel mit der Ankunftszeit hinlegen?
Nein. Ein handgeschriebener Zettel ersetzt die vorgeschriebene Parkscheibe nicht.
Wie gross muss die Parkscheibe sein?
Das vorgeschriebene Modell ist mindestens 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Das Bundesamt für Strassen veröffentlicht dazu eine Vorlage mit den Formvorgaben.
Braucht es auch auf weissen Parkfeldern eine Parkscheibe?
Das ist möglich. Entscheidend ist die Beschilderung: Beim Signal «Parkieren mit Parkscheibe» kann auch auf weissen Parkfeldern eine Parkscheibenpflicht bestehen. Die erlaubte Höchstdauer steht dann auf der Zusatztafel.
Regeln und aufgeführte Gebühren geprüft am 22. Oktober 2026. Beachtet die Signalisation und die Bedingungen der jeweiligen Gemeinde.