AHV-Ausweis angeblich abgelaufen? SVA Graubünden warnt vor Betrügern
Die Nachricht betrifft etwas Persönliches: den eigenen AHV-Ausweis. Angeblich sei dieser abgelaufen. Wer eine solche E-Mail erhält, sollte allerdings keinen der darin enthaltenen Links anklicken. Die SVA Graubünden warnt auf ihrer Website vor gefälschten Nachrichten, die derzeit im Namen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) verschickt werden. Die Absender verwenden dabei die Bezeichnungen AHV beziehungsweise AVS, die französische Abkürzung der Versicherung.
Die Betrüger nutzen den Namen einer Bundesbehörde
Eine vermeintliche Behördennachricht kann glaubwürdig wirken. Doch gerade beim angeblichen Absender lohnt sich Vorsicht: Laut dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) lassen sich E-Mail-Absender leicht fälschen. Bei sogenannten Phishing-Versuchen versuchen Kriminelle, persönliche Informationen oder Passwörter zu erbeuten. Links können dabei auf nachgebaute Internetseiten führen.
Für Nachrichten mit Bezug zum BSV gibt es klare Anhaltspunkte. Das Bundesamt stellt selbst keine AHV-Ausweise oder Zertifikate aus. Es verlangt auch kein Geld von Versicherten. Zudem fordert es niemanden per E-Mail oder Telefon dazu auf, persönliche Angaben wie die AHV-Nummer zu bestätigen. Das hält die Behörde in ihrer eigenen Betrugswarnung fest. Diese betrifft neben E-Mails auch Telefonanrufe, bei denen sich die Absender beziehungsweise Anrufenden fälschlicherweise auf das BSV berufen.
