13. AHV-Rente kommt im Dezember: Wer die zusätzliche Zahlung erhält
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich 2024 für die Einführung einer 13. AHV-Rente ausgesprochen. In wenigen Monaten wird die Initiative nun erstmals für Rentnerinnen und Rentner auf dem Konto sichtbar. Doch wer bekommt die 13. AHV-Rente überhaupt – und wie hoch fällt sie aus?
So hoch ist die 13. AHV-Rente
Anders als der Name vielleicht vermuten lässt, erhalten nicht automatisch alle Bezüger exakt denselben Betrag.
Die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der Summe der während des jeweiligen Jahres ausbezahlten Altersrenten.
Nicht berücksichtigt werden dabei unter anderem Kinderrenten, Zusatzrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration der AHV 21. Wie hoch die persönliche zusätzliche Zahlung ausfällt, hängt damit von der individuell bezogenen Altersrente ab.
Wer bekommt die zusätzliche AHV-Zahlung?
Entscheidend ist der Monat Dezember. Anspruch auf die 13. AHV-Rente haben Personen, die im Dezember eine AHV-Altersrente beziehen.
Keine 13. Zahlung gibt es dagegen für Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen. Auch IV-Renten werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt. Wer das Referenzalter erreicht und von der IV- in eine AHV-Altersrente wechselt, kann anschliessend ebenfalls Anspruch auf die 13. AHV-Rente haben.
Muss die 13. AHV-Rente beantragt werden?
Für die Berechnung und Auszahlung ist die jeweilige AHV-Ausgleichskasse zuständig.
Wichtig für Bezüger von Ergänzungsleistungen: Die zusätzliche Altersrente darf nicht dazu führen, dass Ergänzungsleistungen gekürzt oder gestrichen werden. Deshalb wird sie bei deren Berechnung ausdrücklich nicht als anrechenbare Einnahme berücksichtigt.
Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.
Weitere Informationen sind beim Bund für Sozialversicherungen (BSV) erhältlich.