Graubünden
Ein Erbvorbezug mit Folgen: Bündner Ehepaar erhält keine Ergänzungsleistungen
Die Liegenschaft ging an den Sohn. Ein Teil ihres Werts zählt für die Eltern weiter als Vermögen – deshalb bestätigt das Bündner Obergericht nun die Ablehnung von Ergänzungsleistungen.