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Das Obergericht des Kantons Graubünden spricht einen Angeklagten in zweiter Instanz (beinahe) frei – obwohl Ermittler zahlreiche und schwer belastende Dateien registriert hatten.
Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen einen Priester aus Müstair äussert sich das Bistum Chur doch noch ausführlicher. Die kirchenrechtliche Voruntersuchung war seit 2023 sistiert.