Zwei Jungwölfe wurden bereits erlegt
Am vergangenen Wochenende schoss die Wildhut zwei Jungwölfe des Beverin Rudels, wie das Amt für Jagd und Fischerei mitteilt. Der Abschuss erfolgte also nur wenige Stunden, nachdem bekannt wurde, dass der Bund dem Kanton Graubünden die Bewilligung dafür erteilte. Geschossen werden sollen insgesamt vier der Jungtiere rund um den Piz Beverin. Das Elternpaar wird geschont.
Graubünden darf vier Wölfe des Beverin-Rudels schiessen
Die zwei geschossenen Tiere werden nun im Tierspital der Universität Bern untersucht und an der Universität Lausanne genetisch identifiziert. Wo genau die Wölfe erlegt wurden, ist nicht bekannt. Solange der Vollzug der Abschüsse andauert, werden keine weiteren Details zu Ort und Zeit der Aktionen bekannt gegeben, wie es in der Mitteilung vom Kanton weiter heisst.
Die restlichen zwei Tiere müssen bis zum 31. März 2020 geschossen werden. Gegen den Beschluss des Bundes können Umweltschutzorganisationen innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation Beschwerde einlegen.
Die Tiere dürfen geschossen werden, da ihre Schafrisse die Bestimmungen des Bundes erfüllen. Mit 15 Rissen aus Ziegenherden, die durch Herdenschutzmassnahmen geschützt waren, legt das Beverin-Rudel ein Verhalten an den Tag, das gemäss der Bündner Jagdverwaltung als problematisch klassifiziert werden muss. In diesem und im vergangenen Jahr haben die Elterntiere insgesamt rund 100 ungeschützte Schafe gerissen. Nun hat das Rudel begonnen, Tiere zu reissen, die durch Herdenschutzmassnahmen geschützt waren. (rac)
Weshalb die Jungtiere und nicht die Eltern geschossen werden und alle weiteren Informationen zum Beschluss: