Zehn Gesetzesänderungen für das St. Galler Entlastungspaket
Für die Umsetzung des Entlastungspakets sind zehn Gesetzesänderungen notwendig. Über die Sammelvorlage entscheidet der Kantonsrat nächste Woche in der Junisession.
Die St. Galler Regierung legt zehn Gesetzesanpassungen vor, mit denen der Staatshaushalt ab dem kommenden Jahr um 18,2 Millionen Franken entlastet wird. Es geht um die Umsetzung des im letzten Dezember beschlossenen Sparpakets.
Viele der Themen in den Vorlagen betreffen die Bevölkerung nicht direkt. Von den Gemeinden ist kaum Widerstand zu erwarten. Unter dem Strich profitieren sie mit einer finanziellen Besserstellung von jährlich 8,5 Millionen Franken.
Bei einer der Sparmassnahmen, für die es eine gesetzliche Anpassung braucht, geht es um die Reduktion der Staatsbeiträge an Konzert und Theater St. Gallen. Mit der Kürzung spart der Kanton jährlich 700'000 Franken. Für Konzert und Theater St. Gallen wirkt sich die Kürzung aber «nur» mit 350'000 Franken aus. Der Grund: Der gleich hohe Betrag wird künftig aus dem Lotteriefonds entnommen.
Sparen durch Umlagerung
Ein Teil der Einsparungen wird durch Veränderungen bei der Aufgabenteilung zwischen den Staatsebenen erzielt. Ein Beispiel dafür ist der Bahninfrastrukturfonds des Bundes (BIF), in den künftig Kanton und Gemeinden gleich viel einzahlen. Ein anderes Beispiel: Der Kanton zieht sich von der Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen zurück. Auch die Entschädigung, die die Kirchen für den Einzug der Kirchensteuer bezahlen, wird neu aufgeteilt.
Jährlich 20'000 Franken spart der Kanton ein, indem die Ausgaben für bisher kostenlose Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte reduziert werden. Auch die Ausgaben für die Begleitung von Lehrpersonen, die in den Berufsalltag starten, werden verringert. Der Effekt sind jährlich 700'000 Franken weniger.
Anpassungen sind auch im Steuerrecht geplant. Dabei geht es um ein gesetzliches Pfandrecht für die Sicherung von Gewinnen aus der Veräusserung von Grundstücken. Bisher gab es dabei Unterschiede, ob die Parzellen zum Geschäfts- oder zum Privatvermögen gehörten. Damit soll der Aufwand um jährlich 250'000 Franken reduziert werden.