Was, wenn Corona auch 2021 die Landsgemeinde verhindert?
Der Regierungsrat setzt alles daran, die Landsgemeinde 2021 durchzuführen.» Das schreibt er in einem Bulletin von gestern. Sein Ziel sei, die Landsgemeinde mit einem Schutzkonzept abzuhalten, das der pandemischen Lage angepasst sei. Für den Entscheid werde die Gesamtsituation beurteilt, es würden nicht mehr wie letztes Jahr harte Kriterien wie Fallzahlen formuliert, sagt Ratsschreiber Hansjörg Dürst. Denn die Voraussetzungen seien etwas anders: Politische Veranstaltungen seien mit Schutzkonzept klar erlaubt.
Stufenweise entscheiden
Wenn nun auch dieses Jahr die Mai-Landsgemeinde abgesagt werden müsste, sieht der Regierungsrat drei Stufen vor, damit sich die politischen Entscheide nicht weiter aufstauen:
- Der Regierungsrat verschiebt die Landsgemeinde auf den Spätsommer oder Herbst.
- Der Landrat setzt Landsgemeindevorlagen anstelle der Landsgemeinde in Kraft. Sein Entscheid gilt, bis die Geschäfte der nächsten Landsgemeinde vorgelegt werden können. Dieses Vorgehen komme grundsätzlich für alle Landsgemeindegeschäfte infrage, so Dürst: «Denn die Dringlichkeit nimmt zu, wir könnten nicht drei oder vier Jahre in einem politischen Lockdown verharren.»
- Wenn aber mit einem definitiven Beschluss nicht bis zur nächsten Landsgemeinde gewartet werden könnte, würde der Landrat per Notverordnung eine Urnenabstimmung ansetzen. Dies wäre aber Ultima Ratio, das letzte Mittel, schränkt Dürst ein. Es käme nur zum Zug, wenn mit einem definitiven Entscheid nicht zugewartet werden könnte.
Eher im September als im Mai
Hansjörg Dürst schätzt, dass es für den normalen Landsgemeindetermin, den ersten Maisonntag, von den Infektionszahlen her «nicht sehr gut» aussehe: «Aber wir müssen abwarten, wie sich die Impfungen bis dahin auswirken.» Wenigstens bei den Risikogruppen, die nun zuerst geimpft werden, dürften die Coronafälle bereits zurückgehen. Er wage aber keine genaue Prognose.