Vorstösse lösen Debatte über ungenutzte ehemalige Armeewaffen aus
Widerstand gegen Waffenkonfiszierung
Ehemalige Armee-Schusswaffen sollen nicht länger in Kellern und Schränken herumstehen. Der Nationalrat diskutiert im Juni über die Pflicht, nicht mehr für den Schiesssport benötigte Waffen einzuziehen. Was helfen soll, Tötungsdelikte zu verhindern, weckt Widerstand.
Anlass ist eine Motion von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP/ZH). Sie verlangt eine gesetzliche Pflicht zum Einzug von nicht genutzten, privatisierten Armee-Schusswaffen. Konkret sollen Waffen eingezogen werden müssen, wenn die Besitzerinnen und Besitzer sie zehn Jahre lang nicht mehr für den Schiesssport verwendet haben.
Verantwortung des Staates
Über dreissig Mitglieder der linken Fraktionen unterstützen die Forderung. Auch der Bundesrat befürwortet das Anliegen. Begründet wird die Motion mit mit Schusswaffen verübten, häuslichen Tötungsdelikten. Häufig sind Frauen die Opfer.
Gerade wenn ältere Männer ihre Partnerinnen töteten und danach sich selbst richteten, stellten diese Waffen einen Risikofaktor dar, führt Seiler Graf aus. Der Staat bleibe in der Verantwortung, selbst wenn die Privatisierung einer Waffe möglicherweise Jahrzehnte zurückliege.
Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) warnt: «Die Motion gefährdet nicht nur den Schiesssport, sondern auch zentrale Werte unserer Gesellschaft», liess sich Präsident Luca Filippini in einer online aufgeschalteten Mitteilung zitieren. Die persönliche Armeewaffe sei Teil der Miliztradition und Ausdruck von Vertrauen und Verantwortung. Derart pauschale Einschränkungen träfen Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürger.
«Pauschale Einschränkung»
Pro Tell, die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht, spricht von einem automatischen Eingriff ins Privateigentum, «ohne Verhältnismässigkeit und gestützt auf eine unzureichende Datenbasis». Das gehe auf Kosten der Grundrechte.