Verteidigerin fordert an Zürcher Gericht Freispruch für Vater
Die Verteidigerin hat am Zürcher Obergericht einen Freispruch für einen jungen Vater gefordert. Der 30-Jährige betonte in einem emotionalen Schlusswort, dass er seiner Tochter nie etwas antun könnte.
«Der Vorwurf, dass ich meine Tochter verletzt haben soll, zermürbt mich am meisten», sagte der Beschuldigte am Donnerstag. 39 Tage sass er in Untersuchungshaft, vier Wochen lang habe er seine wenige Wochen alte Tochter nicht sehen können. Unter Tränen sagte er in seinem Schlusswort: «Ich weiss, dass ich ihr nie etwas getan habe».
Der Vorwurf wiegt schwer: Aus Überforderung soll er im Juni 2023 massive Gewalt gegen die kleine Tochter ausgeübt haben. Sie erlitt einen Oberschenkelbruch. Von einem weiteren Vorwurf, einem gebrochenen Lendenwirbel, hatte ihn das Bezirksgericht Bülach bereits freigesprochen.
An dem Tag habe er sich bei der Arbeit krankgemeldet. Die Freundin ging ins Fitness, erzählte der Beschuldigte. Dass er wegen Müdigkeit oder Krankheit überfordert war, «würde ich nicht behaupten». Er meldete sich bei der Freundin, sagte, dass die Tochter eine Schreiphase habe. Doch als diese zurückkehren wollte, lehnte er ab. Er habe die Tochter beruhigen und schlafen legen können.
Verletzung wegen Genmutation
Die Staatsanwaltschaft habe sich einseitig auf ihren Mandanten eingeschossen, sagte die Verteidigerin. Dabei könne nicht mal zeitlich eingegrenzt werden, dass sich die Tochter die schwere Verletzung zugezogen habe, als sie mit ihm alleine gewesen sei.
Die Verteidigerin führte mehrere medizinische Experten an, die bestätigt hätten, dass eine Genmutation der Tochter schwere Verletzungen in Alltagssituationen möglich mache. Drei unabhängige Mediziner hätten dies bestätigt. Zu schweren Verletzungen kam es später nicht mehr, jedoch seien Mikrofrakturen möglich.
Der 30-Jährige machte dem Spital, in welches das Paar die Tochter später brachte, Vorwürfe. «Ein Gentest hätte schon damals Klarheit gebracht», sagte er.