Stimmvolk entscheidet über neue St Galler Kita-Förderung
Die Stimmberechtigten des Kantons St. Gallen werden am 14. Juni über die Ausgestaltung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung entscheiden. Geplant ist eine Vereinheitlichung der Förderbeiträge. Dagegen wehrten sich im Kantonsrat EDU und SVP mit dem Ratsreferendum.
Über die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung hat die St. Galler Stimmbevölkerung bereits einmal abgestimmt: Im November 2023 bewilligte sie mit 63 Prozent Ja-Stimmen eine Verdoppelung der Beiträge des Kantons auf 10 Millionen Franken.
Seither gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Angebote. Die Gemeinden konnten selber entscheiden, wie sie die für die Förderung vorgesehenen Mittel einsetzen. Einige vergünstigten die Betreuungskosten, andere weiteten das Angebot aus oder verbesserten den Betreuungsschlüssel.
Bereits in den damaligen Abstimmungsunterlagen war eine Weiterentwicklung des Verteilsystems angekündigt worden. Dieses Versprechen soll nun mit der Abstimmungsvorlage eingelöst werden.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was ist geplant?
Künftig sollen Eltern und Alleinerziehende bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im ganzen Kanton die gleiche Unterstützung erhalten. Die Regierung will den Aufwand für die Überprüfung der Berechtigung klein halten. Die Gesuche sollen über eine möglichst einfache Informatiklösung abgewickelt werden.
Angekündigt wird eine elektronische Plattform, über die automatisch Einkommen und Vermögen aus den Steuerdaten des Kantons abgerufen werden können. Die Eltern müssten deshalb «meist keine zusätzlichen Dokumente einreichen», heisst es in den Abstimmungsunterlagen.
Im geplanten System wird der Förderbeitrag direkt an das Betreuungsangebot überwiesen. Die Eltern erhalten danach eine entsprechend vergünstigte Rechnung.