St. Galler Regierung stellt sich hinter Kopftuchverbot an Schulen
Die St. Galler Regierung hat sich hinter ein Kopftuchverbot an St. Galler Schulen gestellt. Anders als vier Motionäre der SVP, GLP, Mitte und FDP, die ein Verbot religiöser Symbole an allen öffentlichen Schulen forderten, will die Regierung ein solches auf die obligatorische Schulzeit begrenzen.
Wie damit umgehen, wenn eine Lehrerin an einer öffentlichen Schule ein Kopftuch tragen will? Diese Debatte kam vergangenen Sommer im Kanton St. Gallen auf und wird den Kantonsrat in der Juni-Session beschäftigen. Vor kurzem hat sich die St. Galler Regierung zu diesem Thema geäussert und festgehalten, dass sie grundsätzlich hinter einem Kopftuchverbot steht.
Auslöser der Diskussion um ein solches Verbot für Lehrerinnen war eine Gruppe von Eltern in der Gemeinde Eschenbach SG. Sie wehrte sich im Sommer 2025 gegen eine junge Lehrerin, welche aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Schliesslich entschied sich die Schule, das Anstellungsverhältnis mit der Primarlehrerin doch nicht einzugehen, wie die Onlineplattform «Linth24» damals berichtete.
Das Tragen religiöser Symbole oder Kleidung sei im Kanton St. Gallen in der Schulpraxis kein grosses Thema. Dies hielt die St. Galler Regierung in einer Antwort auf eine einfache Anfrage von einem Mitte, SVP- und GLP-Kantonsratsmitglied zum Thema Lehrpersonen und religiöse Symbole fest, die zusätzlich zu einer Motion von Mitgliedern der SVP, GLP, Mitte und FDP sowie 50 Mitunterzeichnenden eingereicht worden war. Im Einzelfall seien solche Debatten allerdings «von einer hohen Emotionalität und grosser öffentlicher Wirkung» begleitet.
Auch die Kippa ist betroffen
Und obwohl Diskussionen rund um das Kopftuch oder andere religiöse Symbole und Kleidungsstücke selten sind, stellt sich die Regierung hinter ein entsprechendes Verbot. Sie verweist dabei vor allem auf Bundesgerichtsurteile. Unter anderem auf eines vom Januar 2025, das sogenannte «Kathi-Urteil». Mit diesem habe das Bundesgericht das Neutralitätsgebot für öffentliche Schulen nochmals konkretisiert. Darin wurde festgehalten, dass öffentliche Schulen neutral sein müssen, um jedem Einzelnen zu ermöglichen, frei über Glaubensfragen zu entscheiden.