SRG-Halbierungsinitiative wird gemäss SRG-Trendrechnung abgelehnt
Die Radio- und TV-Gebühren werden nicht auf maximal 200 Franken gesenkt. Die Stimmenden haben gemäss Trendrechnung von gfs.bern die SRG-Halbierungsinitiative abgelehnt.
Ein Nein zur von SVP-Exponenten und Jungfreisinnigen lancierten Volksinitiative «200 Franken sind genug (SRG-Initiative)» war zuletzt erwartet worden. In den letzten Abstimmungsumfragen hatte das gegnerische Lager zugelegt, nachdem in den ersten Abstimmungsumfragen von einer Pattsituation die Rede war.
Gebühren sinken bald auf 300 Franken
Das Volksbegehren verlangt die Senkung der Radio- und Fernsehgebühren auf 200 Franken sowie die vollständige Abschaffung der Unternehmensabgabe. Heute betragen die Gebühren für Radio und Fernsehen 335 Franken pro Haushalt und Jahr.
Der Bundesrat war den Initianten schon im vergangenen Jahr entgegengekommen. Er beschloss, die Haushaltsabgabe auf dem Verordnungsweg auf 300 Franken pro Jahr zu senken. Zahlreiche Unternehmen müssen in Zukunft ausserdem keine Abgabe mehr bezahlen.
Konkret erhöht der Bundesrat die Limite für die Entrichtung der Unternehmensabgabe von heute 500'000 Franken Jahresumsatz auf 1,2 Millionen Franken. Damit werden laut der Landesregierung ab 2027 rund achtzig Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit.
SRG baut Stellen ab
Nach dem Nein kann die SRG aufatmen. Jedoch muss sie aufgrund der beschlossenen Gebührensenkung trotzdem über die Bücher. Bis 2029 rechnet sie mit Einsparungen von rund 270 Millionen Franken. Dies entspricht rund 17 Prozent des heutigen Finanzrahmens.
Die Umsetzung eines Sparprogramms ist bereits in Gang. Die SRG geht in diesem Zusammenhang von einem Abbau von rund 900 Vollzeitstellen über alle Regionen hinweg bis 2029 aus.
Ein Drittel, also rund 300 Vollzeitstellen, werde im Rahmen des laufenden Sparprogramms umgesetzt, teilte die SRG im November mit. Ein Teil der verbleibenden 600 Stellen werde über Fluktuation und Pensionierungen abgebaut, vorbehaltlich der Resultate des Konsultationsverfahrens. Entlassungen seien aber unumgänglich.