Schulhaus, Kirchturm, Jagdhütte: Was tun mit den Immobilien?
Die Zahl ist stattlich im Vergleich zu anderen Gemeinden, das hält der Gemeindevorstand schon in seiner Botschaft ans kommunale Parlament fest: Rund 300 Gebäude befinden sich im Besitz der fusionierten Gemeinde Ilanz/Glion, ihr Zeitwert beläuft sich auf aktuell insgesamt 111 Millionen Franken. Auf der Liste der Bauten finden sich Schul- und Gemeindehäuser, Jagdhütten und Ställe, Wasserreservoirs und Zivilschutzanlagen, Restaurants und Kirchtürme. Mit Blick auf die knappen Finanzmittel stelle sich die Frage, wie mit diesen Gebäuden in Zukunft umgegangen werden solle, so die Exekutive. Welche sollen für Gemeindezwecke behalten werden? Wo kommt eine Vermietung oder ein Verkauf infrage? Und welche sollen für die nächste Generation bewahrt werden?
Im Juni 2019 hat die Legislative den Vorstand damit beauftragt, eine Immobilienstrategie für Ilanz/Glion erarbeiten zu lassen. Dieser Prozess konnte nun im Juli dieses Jahres abgeschlossen werden. An seiner Sitzung vom Mittwoch nahm das Parlament Kenntnis vom Schlussbericht und schrieb den Parlamentsauftrag von 2019 ab. Das Strategiepapier schaffe eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für den zukünftigen Umgang mit den gemeindeeigenen Bauten, sie solle die Wirtschaftlichkeit des Ressourceneinsatzes erhöhen und die positive Entwicklung der Gemeinde unterstützen, heisst es in der mit externen Fachpersonen erstellten Studie. Neben der genauen Analyse des Gebäudebestandes wurde in einer Bedarfsanalyse für jede Gebäudegruppe festgehalten, inwieweit in der Gemeinde Ilanz/Glion ein tatsächlicher Bedarf an den entsprechenden Objekten besteht.
Ergänzend genehmigt wurde vom Parlament am Mittwoch eine Totalrevision des Gesetzes über die Entwicklung und Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude. Die Ziele und Grundsätze aus der Strategie werden damit gesetzlich verankert.
Ebenfalls auf Zustimmung stiess laut einer Mitteilung das neue Gesetz über das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen. In den ehemaligen Gemeinden sei dieser Bereich unterschiedlich oder auch gar nicht geregelt gewesen, heisst es in der Botschaft. Eine Verordnung von 2017 brachte eine rasche, gangbare Lösung; deren Regelungen würden als allgemein akzeptiert gelten. Die Verordnung wird deshalb nun in überarbeiteter Form auf Gesetzesstufe gehoben.