Papst fordert Richtlinien für Umgang mit KI
Papst Leo XIV. hat in seiner ersten eigenen Enzyklika strenge Richtlinien für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) verlangt. Nach einem Jahr im Amt warnte das Oberhaupt von weltweit 1,4 Milliarden Katholiken in dem Schreiben vor zahlreichen Gefahren, die die neue Technologie für das menschliche Zusammenleben bedeute. Er sieht aber auch Chancen. Die mehr als 100 Seiten lange Abhandlung trägt den Titel «Magnifica Humanitas» (Grossartige Menschheit).
Die erste Enzyklika in der Amtszeit eines neuen Papstes gilt vielfach als eine Art Regierungserklärung für dessen Pontifikat. Solche «Rundschreiben» – so die wörtliche Bedeutung – sollen Gläubigen rund um die Welt einen moralischen Kompass geben. Als Nachfolger des verstorbenen Papstes Franziskus ist Leo seit Mai vergangenen Jahres im Amt. Er ist der erste US-Amerikaner an der Spitze der katholischen Weltkirche und mit seinen 70 Jahren ein verhältnismässig junger Papst.
«Über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der KI»
Das Schreiben trägt den Untertitel «Über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz». Leo betont darin, dass KI in verschiedenen Bereichen eine «wertvolle Hilfe» sein könne. Vor allem warnt er jedoch vor deren Risiken – beispielsweise, dass nur wenige Menschen mit jetzt schon viel Besitz davon profitieren. «Kleine, sehr einflussreiche Gruppen können Informationen und Konsum lenken, demokratische Prozesse konditionieren und die wirtschaftliche Dynamik beeinflussen.»
Deshalb sei es «unerlässlich, dass der Einsatz von KI – insbesondere, wenn es um öffentliche Güter und Grundrechte geht – von klaren Kriterien und wirksamen Kontrollen begleitet wird». Auch der Besitz der Nutzerdaten müsse reguliert werden. Mehrfach betont der Papst, dass KI auf Moral und menschliche Werte ausgerichtet sein müsse. Allerdings nütze auch das nichts, «wenn diese Moral von einigen wenigen bestimmt wird». Vielfach wird das als Kritik an Tech-Milliardären in den USA verstanden.
Autonome Waffensysteme sollen nicht entscheiden dürfen