Nur ein Feintuning für die St. Galler Motorfahrzeugsteuern
Eine neue Berechnung der Motorfahrzeugsteuern hat im Januar im Kanton St. Gallen für Kritik von allen Seiten gesorgt. Mit zwei Motionen wurde bereits eine Überarbeitung des Gesetzes verlangt. Die Regierung will nun lediglich das System «nachjustieren».
Die im Januar versandten Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuern lösten viel Unmut aus, der sich unter anderem in Leserbriefen oder auch in direkten Meldungen an Parlamentarier Luft machte. Angeführt wurden Beispiele mit Mehrbelastungen von bis zu 500 Franken.
Die Frage lautete: Bezahlt ein Teil der Besitzerinnen und Besitzer von Autos und Motorrädern neu zu hohe Steuern? In ihrer Stellungnahme zu Vorstössen aus dem Parlament räumte die Regierung im März ein, dass sie mit den neu konzipierten Motorfahrzeugsteuern rund 18 Millionen Franken mehr eingenommen hat als im Vorjahr.
Sie lieferte weitere Zahlen: Die durchschnittliche Steuerrechnung erhöhte sich von 453 Franken im letzten Jahr auf neu 507 Franken. 92'104 Halterinnen und Halter von Personenwagen und Motorrädern besitzen mindestens ein Fahrzeug, für das eine höhere Rechnung verschickt wurde. 114'331 Personen mussten allerdings auch einen tieferen Betrag bezahlen.
Der offensichtliche Grund für die höheren oder tieferen Rechnungen ist eine neue Methode zur Kalkulation der Motorfahrzeugsteuern. Die Gesetzesänderung wurde 2024 vom Kantonsrat beschlossen und gilt seit 2026. Der grösste Unterschied zu früher: Es ist nicht mehr alleine das Gewicht des Fahrzeugs massgebend und die direkte Förderung von Elektroautos wurde abgeschafft. Neu spielt auch die Leistung des Motors eine Rolle. Konkret werden Personenwagen und Motorräder zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent nach Leistung veranlagt.
Schadstoffausstoss ist entscheidend
Gleichzeitig wurde ein Bonus-Malus-System eingeführt, das laut der damaligen Ankündigung «ertragsneutral» funktionieren soll. Das bedeutet, dass der Bonus nur so hoch sein darf, dass er über den Malus finanziert werden kann. Es gilt der Grundsatz, dass Fahrzeuge profitieren sollen, die unabhängig von ihrem Antrieb weniger Schadstoffe ausstossen. Massgebend dafür ist die Energie-Etikette des Bundes.